Notbremse gegen Turmbaupläne: Schweicher Stadtrat will ausgefallene Architektur verhindern

Schweich-Issel · Der Schweicher Stadtrat will die gestalterische Freiheit bei Neubauten an einer Wohnstraße im Stadtteil Issel per Bebauungsplan einschränken. Grund ist ein dort geplantes Gebäude, das mehr einem Turm als einem herkömmlichen Wohnhaus gleicht.

 Platzsparende Lösung: Auf diesem Grundstück soll ein dreistöckiges Wohnhaus entstehen. TV-Foto: Friedhelm Knopp/Grafik: Birgit Keiser

Platzsparende Lösung: Auf diesem Grundstück soll ein dreistöckiges Wohnhaus entstehen. TV-Foto: Friedhelm Knopp/Grafik: Birgit Keiser

Schweich-Issel. An der Wohnstraße Zum Kirchgarten in Issel, direkt gegenüber dem Friedhof und der denkmalgeschützten Kapelle, plant ein privater Bauherr die Errichtung eines Wohngebäudes. Normalerweise wäre dies in einem Wohngebiet kein erwähnenswerter Vorgang - doch das dort vorgesehene Wohnhaus sprengt nach Ansicht von Ortsbeirat, Stadtrat und Verwaltung den Rahmen des Üblichen.
30 Quadratmeter Grundfläche


Geplant ist ein hochmodern gestalteter Turmbau mit einer Grundfläche von nur fünf mal sechs Metern (30 Quadratmeter). Darüber sollen sich zwei Vollgeschosse und ein in der Grundfläche verkleinerter Aufsatz (Staffelgeschoss) mit Flachdach erheben.
Ein solches turmartiges Gebilde passt nach Ansicht aller Gremien auf keinen Fall in das dörfliche Umfeld. So sah es auch die Kreisverwaltung und verweigerte die Baugenehmigung.
Gegen diesen Negativbescheid klagt der Bauherr vor dem Trie rer Verwaltungsgericht (VG) - und dies nicht ohne Aussicht auf Erfolg. Die Errichtung eines Wohnhauses an dieser Stelle ist erlaubt, und rechtliche Vorgaben zur Gestaltung eines solchen Neubaus bestehen bisher nicht. Ein Termin vor dem VG Trier scheint dies bestätigt zu haben. Dazu Stadtbürgermeister Otmar Rößler und Ortsvorsteher Kurt Heinz: "Bei dem Anhörungstermin entstand der Eindruck, dass das Gericht dazu neigt, dem Antragsteller recht zu geben. So könnte die Kreisverwaltung verpflichtet werden, die Baugenehmigung zu erteilen." Die habe daher nach dem Termin der Stadt Schweich empfohlen, für die Straße Im Kirchgarten einen Bebauungsplan aufzustellen und eine Veränderungssperre (siehe Extra) zu erlassen.
Ein entsprechender Entwurf wurde vom Schweicher Stadtrat nun einstimmig beschlossen. Die Planungskosten wird die Stadt Schweich tragen müssen.
"Wir wollen damit keinen Bau verhindern, aber in die Gestaltung eingreifen. Dieser Bebauungsplan ist keine Verhinderungsmaßnahme, sondern eine Gestaltungsmaßnahme", betont Stadtbürgermeister Rößler.

Wortlaut des Ratsbeschlusses: Das Trierer Büro Stolz + Kinzigtor wird mit der Planung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung "Im Kirchgarten" beauftragt. Es soll eine Wohnbebauung festgesetzt werden, die sich harmonisch in die umgebende Bebauung einfügt und die architektonisch auf die Denkmalschutzzone um Friedhof und Isseler Kapelle Rücksicht nimmt.
Meinung

Auch eine Chance
Ein moderner Wohnturm am Isseler Friedhof? Ein Gebäude, das aus dem Rahmen fällt und sich nicht seiner architektonisch braven Nachbarbebauung anpasst? Ortsbeirat, Stadtrat, Ortsvorsteher und Stadtbürgermeister wehren sich gegen so einen Bau - und erhalten dabei auch Unterstützung vom Kreis. Über einen Bebauungsplan soll nun in die noch bestehende Gestaltungsfreiheit eingegriffen werden. Diese Abwehrhaltung ist sicher auch im Sinne der direkten Kirchgarten-Anwohner - doch sie sollte einmal hinterfragt werden. Wird hier nicht die Chance verpasst, den Stadtteil Issel mit einer besonderen architektonischen Attraktion zu bereichern? Könnte der Bau interessiertes Fachpublikum anziehen? Isseler Bauherren als Avantgarde? Vielleicht würde das Beispiel an der Mittelmosel Schule machen - als platzsparende Neubaulösung in topographisch eingeengten Moseldörfern. In Ufernähe errichtet, böten Turmhäuser ihren Bewohnern auch Hochwasserschutz. Dazu wären sogar aufgestelzte Konstruktionen denkbar, bei denen Parterre im ersten Stock beginnt. Übrigens ist die Wohnturm idee nicht neu - das gab es schon im Mittelalter. Etwa den Trierer Frankenturm. Der ist sicher keine bauliche Schönheit. Dennoch zählt er zum festen Repertoire touristischer Stadtführungen. f.knopp@volksfreund.deExtra

Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist in der Regel ein längerfristiges Verfahren, das sich über mehrere Jahre hinziehen kann. Damit in dieser Zeit die Anwohner oder mögliche künftige Bauherren keine baulich vollendeten Tatsachen schaffen, kann die Gemeinde nach dem Baugesetzbuch zusätzlich eine Veränderungssperre für das betreffende Gebiet erlassen. Durch die Sperre kann die Errichtung von Neubauten sowie der Umbau oder Abriss von bestehenden Gebäuden untersagt werden. Die Veränderungssperre tritt nach zwei Jahren außer Kraft, darf aber nochmals um ein Jahr verlängert werden. f.k

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