NPD-Chef verliert erneut

Trier · Der Ausschluss des NPD-Aktivisten Safet Babic aus dem Stadtrat ist rechtlich korrekt gewesen - dieses Urteil verkündete das Oberverwaltungsgericht Koblenz gestern. Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht haben die ´Richter nicht zugelassen.

Trier. Der Fall ist einmalig in der Nachkriegsgeschichte der Stadt Trier. Ein Mitglied des Stadtrats wird einer Straftat überführt, verurteilt und aus dem Rat ausgeschlossen. Der NPD-Kreisvorsitzende Safet Babic musste im September 2011 seinen Stuhl im Stadtrat räumen, auf dem er seit der Kommunalwahl 2009 gesessen hatte. Der Rat hatte ihn mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen, da der Rechtsextreme im Dezember 2010 vom Landgericht Trier wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden war (siehe Extra).
Seitdem klagt Babic vor Gericht gegen diesen Rauswurf. Das Verwaltungsgericht Trier hat Babics Klage gegen den Ausschluss aus dem Stadtrat im Mai 2012 abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat diese Entscheidung jetzt in zweiter Instanz bestätigt und keine Revision zugelassen. Gegen diese Verweigerung der Revision kann Babic noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Das werde er auf jeden Fall tun, betonte er gestern.
Die Koblenzer Richter bestätigen die Rechtmäßigkeit des Stadtratsausschlusses und die Verfassungsmäßigkeit des Paragrafen 31 der Gemeindeordnung, auf dem dieser Ausschluss beruht: Ein Rat kann ein Mitglied ausschließen, das nach seiner Wahl rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten verurteilt worden ist, wenn es durch die Straftat die erforderliche Unbescholtenheit verwirkt hat.
Doch wie ist die Unbescholtenheit definiert, wann ist sie verwirkt? Das Oberverwaltungsgericht geht in seiner Urteilsbegründung auf diese Problematik ein. Nicht nur die Dauer der verhängten Freiheitsstrafe sei entscheidend, schließlich sei ein Ausschluss aus einem Rat ein Eingriff in die Wahlgrundsätze der Allgemeinheit, Gleichheit und Unmittelbarkeit. Dieser Eingriff sei verfassungskonform, wenn die Straftat des Ratsmitglieds "von beträchtlichem Gewicht ist und sich zudem in besonderem Maß negativ auf das Ansehen des Rats auswirkt". Solche Straftaten, das betonen die Koblenzer Verwaltungsrichter, schädigten nicht nur das Ansehen des straffällig gewordenen Ratsmitgliedes, sondern auch das Vertrauen der Wähler in die Gemeindevertretung als Ganzes.
Babic habe "als Mittäter mit anderen Personen einen politischen Gegner nicht unerheblich körperlich verletzt". Damit habe er grundlegende Anforderungen an die politische Auseinandersetzung im demokratischen Rechtsstaat "auf eklatante Weise missachtet und zugleich das Ansehen des Stadtrates in besonders starkem Maße beschädigt".Extra

Das Urteil: Im Dezember 2010 verurteilte das Landgericht Trier Safet Babic wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Nach den Feststellungen des Gerichts hat Babic im Mai 2009 mit mehreren NPD-Anhängern eine Gruppe verfolgt, die Wahlplakate der NPD abgerissen hatte. Babic und seiner Gruppe gelang es, einen bei der Verfolgung gestrauchelten Plakatabreißer zu stellen. Das Opfer, ein damals 21 Jahre alter Student aus dem Landkreis Trier-Saarburg, musste Faustschläge gegen den Kopf und Tritte gegen den Körper einstecken. Babic, so die Sichtweise des Gerichts, habe den Angriff zwar nur beobachtet, sei aber der "Hauptinitiator des Geschehens" gewesen. Der NPD-Aktivist ging in Revision, die aber im August 2011 vom Bundesgerichtshof verworfen wurde. Damit war das Urteil rechtskräftig. jp

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