Eilbeschluss des Gerichts Zu harmlos für ein Verbot: NPD darf bei Demo in Trier zehn brennende Fackeln tragen

Trier · Das Verwaltungsgericht Trier hat Auflagen der Stadt Trier zu einer Kundgebung der rechtsextremen NPD am Samstag, 27. Februar, faktisch außer Kraft gesetzt. Dadurch können die Demonstranten nun doch mit brennenden Fackeln durch die Straßen ziehen. An der Entscheidung ändert auch der laut Gericht „provokante und nahezu hetzerische Charakter“ des Aufrufs zur Demo nichts.

 Symbolbild.

Symbolbild.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Die NPD hatte bei der Stadtverwaltung eine Kundgebung zum Gedenken an die vor einigen Wochen in Trier getötete Edith Blum angemeldet und mit ausländerfeindlichen Parolen zur Teilnahme aufgerufen. Die Demonstration soll im Zeitraum von 16.30 bis 20 Uhr zwischen Innenstadt und Römerbrücke ablaufen. Dabei will die NPD zehn Fackeln mitführen und diese auch beim Gang zwischen den verschiedenen Kundgebungsorten brennen lassen.