NPD-Demo: Verschiebung rechtmäßig

Trier · Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat entschieden, dass die NPD am 27. Januar 2012 zu Recht keine öffentliche Versammlung in Trier ausrichten durfte. Die Stadt hatte eine Verschiebung der Demo angeordnet, da es sich um einen Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus handelt.

Trier. Die NPD meldete für den 27. Januar 2012 bei der Stadt Trier eine Mahnwache unter dem Titel "Von der Finanz- zur Eurokrise" an. Der 27. Januar ist jedoch der Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz im Jahre 1945. Der Termin ist heute der Internationale Gedenktag an die Opfer des Holocausts.
Vor diesem Hintergrund trug die Stadtverwaltung der NPD auf, die Versammlung auf den 28. Januar zu verlegen. Die NPD reichte gegen diese Entscheidung Klage ein, scheiterte jedoch damit vor dem Verwaltungsgericht Trier (der TV berichtete).
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte diese Entscheidung. "Die gezielt am Gedenktag geplante Veranstaltung stellt eine Provokation dar, welche die öffentliche Ordnung unmittelbar gefährdet", heißt es in einer Pressemitteilung des OVG. Der von der NPD angekündigte Vortrag zur Finanzkrise sei nur ein beliebiger Anlass gewesen, um an diesem Tag zu demonstrieren. Dies zeige auch die auffallende Häufung von Versammlungen der rechtsextremen NPD an Tagen mit Bezug zur Nazi-Herrschaft.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das OVG die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.Extra

Eine weitere Kundgebung der NPD begann gestern um 18.15 Uhr vor dem Trierer Hauptbahnhof. 20 Teilnehmer trafen dabei auf 80 Gegendemonstranten, durch Absperrgitter und eine Polizeikette voneinander getrennt. Der Autoparkplatz vor der Ladenzeile war ab 12 Uhr gesperrt. Während der Demonstration war eine Busspur dicht. Ansonsten wurde der Verkehr nicht beeinträchtigt.cus

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort