Nun muss wohl doch verhandelt werden
Igel/Koblenz · Im Herbst schien es noch, als ob die Bahn ein Einsehen hat und auf bis zu vier Meter hohe Lärmschutzwände in Igel verzichtet. Doch nun kommt es doch zur Verhandlung, weil ein Bahnunternehmen sich offensichtlich nicht auf eine Alternativlösung einlassen will.
Igel/Koblenz. Diesen Termin hätten sich wohl viele Beteiligte gerne erspart: Am Mittwoch, 26. März, beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht in Koblenz mit dem zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Luxemburg - Trier im Bereich Igel /Aktenzeichen: 8 C 10761/13.OVG und 8 C 10763/13.OVG).
Bis zu vier Meter hohe Mauer
Zwei Kläger sind mit dem Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Strecke nicht einverstanden. Der eine hadert damit, dass es für ein Gebäude auf seinem Grundstück keine Lärmschutzmaßnahmen gibt, obwohl nach dem Ausbau der Strecke Richtung Luxemburg dort viel mehr Züge als bisher unterwegs sein sollen.
Der andere ist Eigentümer eines Wohnhauses, das sich laut Gericht in einer eingezwängten Lage zwischen der Bundesstraße 49 und der am Moselufer verlaufenden Bahnstrecke befindet. Für diese und weitere Gebäude sieht das Lärmkonzept des Planfeststellungsbeschlusses unter anderem die Errichtung einer rund 620 Meter langen Lärmschutzwand vor, die in Höhe des Grundstücks des Klägers vier Meter hoch sein soll (der TV berichtete).
Der Kläger hält das Lärmschutzkonzept insgesamt für unzureichend und kritisiert insbesondere, dass die Beklagte die Errichtung einer gleisnahen niedrigen Lärmschutzwand als Alternative verworfen habe, weil diese sich noch in der Erprobung befinde und deshalb in einschlägigen Richtlinien der Bahn noch nicht vorgesehen sei.
Ende November sah es noch so aus, als ob sich die Bahn darauf einlässt, eine nur 74 Zentimeter hohe Wand zu bauen. Paul Henseler, Rechtsanwalt der beiden Kläger aus Igel, hatte damals diese Entwicklung weg von der bis zu vier Meter hohen Mauer als eine "Kehrtwende der Deutschen Bahn um 180 Grad" bezeichnet. Aus Henselers Sicht sei dieser Meinungsumschwung der Bahn ein großer Zwischenerfolg auf dem Weg zur Planänderung, von der nicht nur seine Mandanten, sondern alle Anlieger entlang der Ausbaustrecke vom Igeler Bahnhof bis zur Löwener Mühle profitieren sollten.
Dass es nun doch zum Prozess kommen soll, bedauert der Rechtsanwalt im Gespräch mit dem TV. Nach seinen Informationen sei ein Tochterunternehmen der Bahn letztendlich dann doch nicht mit dem Bau der niedrigeren Mauer einverstanden gewesen.
Der nun anstehende Prozess hat erst einmal keine Auswirkungen auf die Bauarbeiten. Die sehen unter anderem den Bau einer neuen Brücke der B 49 über die Bahnstrecke vor. Dazu soll die vielbefahrene Strecke ab Anfang Mai für mehrere Wochen komplett gesperrt werden. har