Nur mit null Promille gibt's "null Problemo"

TRIER. (red) Auch die Polizei bereitet sich auf die "tollen Tage" vor und kündigt - wie in jedem Jahr - verstärkt Verkehrskontrollen bis Aschermittwoch an.

Nicht ohne Grund: Im vergangenen Jahr ereigneten sich von Weiberdonnerstag bis Aschermittwoch im Präsidialbereich Trier insgesamt 210 Verkehrsunfälle, bei denen ein Mensch ums Leben kam, zwölf Personen schwer und 29 Verkehrsteilnehmer leicht verletzt wurden. Bei elf dieser Unfälle waren Alkohol, bei zwei Unfällen Drogen mit im Spiel. Bilanz: drei schwer und 29 leicht verletzte Verkehrsteilnehmer.Kein Kavaliersdelikt

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt - schließlich stehen Leib und Leben von Menschen auf dem Spiel. Autofahrer unterschätzen oft die Wirkung des Alkohols. Einer anfänglichen Euphorie und scheinbaren Selbstsicherheit mit zunehmender Risikobereitschaft folgt eine Reihe direkter körperlicher Reaktionen: Verschlechterung des Sehvermögens, falsche Entfernungseinschätzung, verminderte Reaktionsfähigkeit und Gleichgewichtsstörungen bis hin zu Sinnestäuschungen. Schon der Konsum von geringen Alkoholmengen kann zur Fahruntüchtigkeit führen. Ab 0,3 Promille kann diese Fahruntüchtigkeit bereits vorliegen. Wenn zum Alkoholpegel weitere Anzeichen hinzukommen, wie Schlangenlinien fahren, macht sich der Autofahrer strafbar. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille unterstellt der Gesetzgeber absolute Fahruntüchtigkeit. Wegen der besonderen Gefährlichkeit von Alkohol am Steuer drohen bereits ab 0,5 Promille Ordnungswidrigkeitenanzeigen, Geldbußen und Punkte in Flensburg. Ab 0,8 Promille droht zusätzlich ein Fahrverbot. Die Folgen bei Fahrten und besonders bei Unfällen unter Alkoholeinwirkung sind in der Regel schwerwiegend. Zu den bereits geschilderten Sanktionen kommen eventuell Regressansprüche der Versicherung und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche der Geschädigten. Daher einige nützliche Tipps, die man beim Besuch von privaten oder öffentlichen Karnevalsveranstaltungen beachten sollte: Zu einer Karnevalsveranstaltung kein Auto mitnehmen. Wenn mehrere Personen ein Fahrzeug benutzen wollen, sollte vorher geklärt werden, wer den Wagen fährt. Sonst sitzt am Ende kein "Nüchterner", sondern der am wenigsten "Betrunkene" hinter dem Steuer. Mit keinem Autofahrer mitfahren, der nicht mehr nüchtern ist. Nie einen Autofahrer zum Trinken animieren! Vor einer privaten Feier an die Leute denken, die keinen Alkohol trinken wollen oder dürfen und für sie Antialkoholisches bereit halten. Für Gäste eine Schlafgelegenheit organisieren. Damit die Narren nicht ihr "blaues Wunder" erleben und auch noch am Ende der Session ihren Führerschein besitzen, sollten sie bereits nach dem ersten Gläschen auf Bus, Bahn oder Taxi umsteigen. Denn nur mit null Promille gibt´s "null Problemo"! Wer sich nach einer Feier entscheidet, zu Fuß nach Hause zu gehen, sollte ebenfalls auf Nummer sicher gehen und stets in einer Gruppe auf gut ausgeleuchteten Wegen unterwegs sein.

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