Ruhender Verkehr Nur noch drei statt 20 Bewohnerparkzonen in Trier

Trier · Die bisher sehr kleinteilige Abgrenzung der Bewohnerparkzonen wird vereinfacht: Statt bisher 20 gibt es nach einem Beschluss des Baudezernatsausschusses ab Juli in Trier nur noch drei Zonen: Nord, Mitte und Süd.

 Die Karte zeigt die Abgrenzung der drei neuen Bewohnerparkzonen in Trier. Die geplanten Erweiterungen der Zonen N und S sind rot schraffiert. Grafik: Stadt Trier, Straßenverkehrsbehörde.

Die Karte zeigt die Abgrenzung der drei neuen Bewohnerparkzonen in Trier. Die geplanten Erweiterungen der Zonen N und S sind rot schraffiert. Grafik: Stadt Trier, Straßenverkehrsbehörde.

Foto: Stadt Trier Straßenverkehrsamt

Die bisher sehr kleinteilige Abgrenzung der Bewohnerparkzonen wird reduziert: Statt bisher 20 gibt es nach einem Beschluss des Baudezernatsausschusses seit diesem Monat in Trier nur noch drei Zonen: Nord, Mitte und Süd. Die Zuteilung der Straßen orientiert sich an den Grenzen der Ortsbezirke Trier-Nord, Mitte-Gartenfeld und Trier-Süd. Ausnahme ist das Quartier um die Merianstraße, das politisch zu Mitte-Gartenfeld gehört, beim Bewohnerparken aber der Zone Nord zugeteilt wird.

Durch die Neugliederung haben die Inhaber von Bewohnerparkausweisen laut der Stadt Trier deutlich mehr Auswahl bei der Suche nach einem Parkplatz. Damit entstehe ein Ausgleich für den Wegfall von Stellplätzen, zum Beispiel durch neue Fahrradbügel. Die Straßenverkehrsbehörde weist allerdings darauf hin, dass das Bewohnerparken ein Vorrecht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern sei, aber kein Anrecht auf bestimmte Plätze beinhalte. Trotz des Ausweises müssten Fußwege hingenommen werden, da Parkplatz und Wohnung nicht zwangsläufig dicht zusammen lägen.

Seit diesem Monat stellt das Bürgeramt nur noch Bewohnerparkausweise mit der neuen Einteilung aus. Die Jahresgebühr beträgt weiterhin 30,70 Euro. Bereits ausgestellte Ausweise behalten ihre Gültigkeit. Die Inhaber können aber schon jetzt die neuen Zonen nutzen.

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