Corona Nur vier Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt Trier

Trier · Vier Neuinfektion und auch nur noch vier Corona-Patienten in den Kliniken. Die Situation in Trier und im Kreis Trier-Saarburg ist weiterhin einigermaßen entspannt.

Nur vier Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt Trier
Foto: dpa/Robert Michael

Dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg sind am Sonntag vier weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet worden – eine aus dem Landkreis und drei aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 7104 (2702 in der Stadt Trier und 4402 im Landkreis Trier-Saarburg).

Der Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner liegt laut Angaben des Robert-Koch-Institutes in Trier bei 33,2, im Kreis Trier-Saarburg bei 25,4. Nach den aktuelleren Werten des Landesuntersuchungsamtes liegt der Wert für Trier bei 29,6 und der Kreis bei 22,8.

Seit Samstag wurden dem Gesundheitsamt keine weiteren Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet. Die Gesamtzahl der Virusmutationen beläuft sich auf 1506, davon 1401 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7., 76 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351 und ein Nachweis der „indischen Virusvariante“ B.1.617. Weitere 28 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 306 – fünf weniger als am Samstag. Diese verteilen sich wie folgt: 211 im Landkreis und 95 in der Stadt Trier. Vier Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in drei Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden:

  • VG Hermeskeil: 698
  • VG Konz: 1016
  • VG Ruwer: 446
  • VG Saarburg-Kell: 1128
  • VG Schweich: 634
  • VG Trier-Land: 480.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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