Nur wenige Ausnahmen vom Fahrverbot

Trier · Wer eine Arztpraxis in der Fußgängerzone erreichen muss und dies nicht zu Fuß schafft, braucht eine Ausnahmegenehmigung von der Stadt. Der TV dokumentiert, was wann für wen verboten ist, und welche Lösungsmöglichkeiten es gibt.

 Triers Fußgängerzone ist von 11 bis 19 Uhr Sperrgebiet für Autos. Wollen gehbehinderte oder nach einer ambulanten Operation geschwächte Patienten sich abholen lassen, müssen sie vorher bei der Stadtverwaltung eine Ausnahmegenehmigung erbitten. TV-Foto: Archiv/Roland Morgen

Triers Fußgängerzone ist von 11 bis 19 Uhr Sperrgebiet für Autos. Wollen gehbehinderte oder nach einer ambulanten Operation geschwächte Patienten sich abholen lassen, müssen sie vorher bei der Stadtverwaltung eine Ausnahmegenehmigung erbitten. TV-Foto: Archiv/Roland Morgen

Trier. Dr. Gitta Bechtel-Grebe will endlich Klarheit. Ihre Praxis für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie liegt beim Viehmarktplatz in der Fahrstraße, die besser Gehstraße hieße: Sie ist als Fußgängerzone ausgewiesen. Für Patienten, die gehbehindert oder nach einer Operation noch leicht betäubt sind, bedeutet das ein Problem. Sie dürfen sich während der Sperrzeiten nicht ohne Weiteres von Bekannten oder per Taxi absetzen oder abholen lassen.
So wartete kürzlich ein Parkinson-Kranker mit Rollator auf ein bestelltes Taxi. Eine Fußstreife der Polizei kontrollierte und verwarnte den Taxifahrer, der daraufhin entschied, ohne den Patienten wegzufahren. Erst ein weiteres Taxi holte ihn schließlich ab. Ärztin Bechtel-Grebe drängt auf eine vernünftige Lösung: "Wir haben hier oft Narkosen und Tumorpatienten. Ich kann doch nicht alle während der Lieferzeit bis 11 Uhr behandeln."
Der TV hat bei Stadtverwaltung und Polizei nachgefragt.

Wann gilt das Fahrverbot in Fußgängerzonen? Montags bis freitags von 11 bis 19 Uhr, samstags von 11 Uhr bis sonntags um 24 Uhr, an Feiertagen komplett. Für Domfreihof und Stockplatz gibt es spezielle Regelungen.

Was ist außerhalb dieser Zeiten erlaubt? Lieferverkehr im Schritttempo und das Halten zum Be- und Entladen. Parken bleibt auch dann verboten. Schwerbehinderte mit bestimmten Klassifizierungsmerkmalen bekommen einen blauen Parksonderausweis. Sie dürfen die Zonen befahren und dort parken, sofern der Verkehr nicht behindert wird. Der Ausweis ist im Auto gut sichtbar auszulegen.
Wie kommen Schwerbehinderte ohne Sonderausweis und Patienten, die nicht zu Fuß gehen können, zu Arztpraxen? Sie dürfen sich in Einzelfällen während der Lieferzeiten dort absetzen und abholen lassen. Parken während der Behandlungszeit ist nicht erlaubt. Ist die Behandlung vorhersehbar nur während der Sperrzeiten möglich, ist eine Ausnahmegenehmigung beim Straßenverkehrsamt mit Begründung zu beantragen (Thyrsusstraße 17/19, E-Mail strassenverkehrsamt@trier.de ).

Welche Notlösung gibt es in eiligen, unvorhersehbaren Fällen? Der Patient oder ein Helfer kann telefonisch beim Straßenverkehrsamt (0651/2365 oder 2364) oder bei der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamts (0651/718-3360) eine Ausnahme erfragen.
Nach der Behandlung ist eine ärztliche Bescheinigung der Praxis nachzureichen. Stadt-Pressesprecher Ralf Frühauf: "Taxifahrer machen von dieser Verfahrensweise auch Gebrauch, aber leider nicht in allen Fällen."

Wer kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften? Den ruhenden Verkehr überwacht die Stadtverwaltung. Die Polizei ist vorrangig für den fließenden Verkehr zuständig.
Polizei-Pressesprecherin Monika Peters sagt: "Die Polizei sieht grundsätzlich von einer Verwarnung ab, wenn plausibel gemacht wird, dass der Fahrgast beziehungsweise Patient stark gehbehindert ist oder sonstige Gründe vorliegen, die einen Fußmarsch erschweren."
Im oben geschilderten Fall des verwarnten Taxifahrers sei den Kontrollkräften die Verfahrensweise mit der telefonischen Ausnahmegenehmigung nicht bekannt gewesen.
Der Fahrer sei allerdings auch zu schnell und "Slalom" um die Fußgänger gefahren.Extra

Karl-Heinz Schorr, Geschäftsführender Vorsitzender der Taxizentrale Trier: "Es freut mich, dass eine Ärztin reagiert hat und das Thema anspricht. Die Regelung, kurzfristige Ausnahmegenehmigungen per Telefon abzufragen, funktioniert insgesamt gut. Ab und zu tauchen Fragen auf, je nach Kontrollkräften. Von uns fährt keiner gerne in die Fußgängerzone, weil die Situation dort immer schwierig ist. Wir versuchen, mit den Fahrgästen möglichst Treffpunkte am Rand der Zone auszumachen. Wenn sich eine Durchfahrt nicht vermeiden lässt, müssen wir natürlich sehr vorsichtig und langsam fahren." cus

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