OB-Wahl

Zum Bericht "Die Wahlkoffer,ein Staatsanwalt und theoretische Manipulationen" (TV vom 15. Oktober 2014) über rechtliche Bedenken zur Oberbürgermeister-Wahl in Trier:

Selbst wenn die Anlieferung der Wahlbriefe zur OB-Stichwahl in Trier nach der Kommunalwahlordnung zu früh erfolgt sein sollte, bleibt für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, warum Herr Albrecht, selbst Vorsteher eines Wahllokals und somit Empfänger der Wahlkoffer am Samstag, nicht direkt die für die Auslieferung zuständigen Stellen beziehungsweise den Wahlleiter informiert und sich damit für eine zeitliche Verschiebung bemüht hat. Als Oberstaatsanwalt und verantwortungsvolles Stadtratsmitglied hätte dies doch schon fast seine Verpflichtung sein müssen, es sei denn, dass er zu diesem Zeitpunkt die Kommunalwahlordnung auch noch nicht so genau kannte. Vielleicht fällt einem aber eine theoretisch mögliche Manipulation erst dann ein, wenn eine überraschend ausgehende Briefwahlentscheidung zu einem nicht genehmen Wahlgewinner führt. Wäre der genannte Facebook-Eintrag auch dann erfolgt, wenn die CDU-Kandidatin Frau Zock die Wahl gewonnen hätte? Hätte Herr Albrecht, wenn überhaupt, es dann bei einem für die Zukunft korrigierenden Hinweis an den Wahlleiter belassen? "Honni soit qui mal y pense - ein Schelm, der Böses dabei denkt". Jürgen Kühnel, Trier Hinweis der Redaktion: Staatsanwalt Albrecht hat nach seinen Angaben bei der Abgabe der Wahlunterlagen einen Vermerk ausgefüllt. Zu diesem Zeitpunkt konnte er den Ausgang der Stichwahl nicht kennen.