OB-Wahlergebnis in Trier muss um eine Stimme korrigiert werden
Trier · Das vorläufige Endergebnis der Oberbürgermeister-Stichwahl muss um eine Stimme korrigiert werden: SPD-Kandidat Wolfram Leibe hat die Wahl nicht mit 111 Stimmen Vorsprung vor Konkurrentin Hiltrud Zock gewonnen, sondern nur mit 110 Stimmen.
Das teilte Wahlleiter und amtierender Oberbürgermeister Klaus Jensen bei der Feststellung des amtlichen Endergebnisses am frühen Mittwochabend dem Wahlausschuss mit. Der Stimmzettel für Hiltrud Zock sei in einem der 73 Wahllokale bei der Auszählung "vergessen" worden, erklärte Wahlbüroleiter Guido Briel. Am prozentualen Endergebnis der Stichwahl (50,22 Prozent für Leibe, 49,78 Prozent für Zock) ändert die vergessene Einzelstimme nichts.
Anfechtbar sei die Wahl wegen der vergessenen Einzelstimme ebenfalls nicht, erklärte Briel. Um eine Wahl für ungültig zu erklären, müssten zwei Voraussetzungen erfüt sein: Ein gravierender Verstoß gegen das Wahlgesetz und eine dadurch verursachte Verzerrung des Wahlergebnisses. "Beides liegt nicht vor, wir haben keinerlei Anhaltspunkte für Ungültigkeit oder Manipulation", betonte Oberbürgermeister Jensen.
Die von CDU-Stadtrat Thomas Albrecht am Dienstag auf Facebook veröffentlichte Kritik, die Stadtverwaltung hätte die Briefwahlunterlagen nicht bereits am Samstag sondern erst am Sonntagmorgen den jeweiligen Wahlvorständen der Wahllokale zustellen dürfen, sei in der Sache korrekt, erklärte Jensen zudem. "In unserem Wahlbüro ist der entsprechende Passus der Gemeindeordnung so interpretiert worden, dass die Unterlagen zwar sonntags angeliefert werden sollen, dies aber auch samstags schon möglich ist." Nach Rücksprache mit dem Landeswahlleiter stehe nun fest, dass das nicht so ist. "Die Briefwahlunterlagen dürfen erst am Wahltag den Wahlvorständen in den Wahlbezirken zugestellt werden. Bei den nächsten Wahlen werden wir das auch selbstverständlich so machen", sagte Jensen.
Die Wahl müsse wegen der verfrühten Lieferung der Briefwahlunterlagen allerdings nicht für ungültig erklärt werden. "Uns liegen keinerlei Hinweise auf Manipulation in den jeweiligen Wahlvorständen vor", betonte Jensen. Alle Wahlvorsteher hätten schriftlich eidesstattliche Erklärungen abgegeben, dass sie keine Zweifel daran haben, dass die Stimmauszählung rechtmäßig abgelaufen ist. Zudem sei auch keinem der Wahlvorsteher an den Unterlagen etwas aufgefallen, das auf Manipulation schließen ließe. Würden die speziellen Wahlumschläge über Wasserdampf geöffnet - was von CDU-Stadtrat Albrecht als hypothetisch möglich dargestellt hatte - zerreißt das Papier. "Nach der Kritik Albrechts haben wir das im Selbstversuch über einem Wasserkocher getestet", sagte Wahlbüroleiter Briel. "Das Papier weicht dabei auf, der Umschlag ist nicht unversehrt zu öffnen, das Papier krumpelig", sagte Briel und zeigte dem Wahlausschuss auch die so getesteten und zerstörten Briefumschläge. "Solch manipulierte Umschläge wären den Wahlhelfern aufgefallen", sagte Briel. "Der kriminelle Aufwand wäre enorm gewesen, diese speziellen Umschläge, die keine handelsübliche DIN-Größe haben, im Vorfeld zu besorgen und auch neue Stimmzettel, die ebenfalls eine spezielle Qualität haben und nur an Druckereien ausgeliefert werden, für eine solche Wahlmanipulation vorab bereit zu halten. Wir schließen eine Manipulation daher aus", sagte Jensen.
Der Wahlausschuss, bestehend aus Vertretern der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, nahm das von Wahlleiter Jensen verkündete amtliche Endergebnis einstimmig zur Kenntnis.
Veröffentlicht wird dieses amtliche Ergebnis am 21. Oktober in der Rathauszeitung. Dann beginnt die Frist, binnen derer formelle Einsprüche gegen das Ergebnis eingereicht werden können. Ein am Mittwoch vom Trierer Rechtsanwalt Siegbert Busse für einen anonymen Mandanten verfrüht eingereichter Einspruch hat daher keine juristischen Folgen. Zudem dürfen anonyme Einsprüche gegen die Wahl von der Stadtverwaltung nicht angenommen werden. "Schon alleine aus dem einfachen Grund, dass einspruchsberechtigt nur ist, wer auch bei der Wahl wahlberechtigt war. Um das festzustellen, muss die Identität geklärt sein", erklärte Wahlbüroleiter Guido Briel.
Der Begründung des anonymen Einspruchs habe man trotzdem überprüft - mit dem Ergebnis, das die angegebenen Gründe keinen Anlass geben, die Wahl für ungültig zu erklären. Der Anonymous hatte neben der verfrühten Auslieferung der Briefwahlunterlagen moniert, dass er bei Facebook gelesen habe, dass ein Wähler in einem Wahlbezirk in Trier-Süd in der Wahlkabine einen Flyer des SPD-Kandidaten Wolfram Leibe aufgefunden habe. Es könne unterstellt werden, "dass dieser rechtswidrige Vorgang zu einer erheblichen Beeinflussung des Wahlergebnisses geführt hat".
Jensen wies das zurück: "Die Wahlhelfer in den Wahllokalen kontrollieren regelmäßig die Wahlkabinen - allerdings nicht nach jedem Wähler. Dass jemand dort einen Flyer hinterlegt, ist daher nicht auszuschließen, macht eine Wahl allerdings nicht ungültig". Dritter Bemängelung des anonymen Beschwerdeführers: Er habe von einer Wählerin gehört, die wegen Umzugs ihre Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalten habe. Das städtische Wahlbüro habe ihr daraufhin erklärt, sie könne in jedem Wahlbüro nach Vorlage ihres Personalausweises ihre Stimme abgeben. Das habe die Frau dann in Tarforst versucht - sei aber abgewiesen worden. Aus zeitlichen Grünen hätte sie es nicht mehr ins Rathaus zur Stimmabgabe geschafft. Weil das Wahlbüro laut Anonymous "nicht in der Lage war, eine erhebliche Anzahl von Briefwahlunterlagen im Vorfeld der Wahl zuzustellen", habe es zu einer "schlechten Wahlbeteiligung" beigetragen. Wahlleiter Briel dazu: "Die Wählerin hat sich bei uns beschwert, das ist richtig. Aber wir haben ihr definitiv nicht gesagt, dass sie in jedem beliebigen Wahllokal ihre Stimme abgeben kann, sondern das in Kürenz, ihrem vorherigen Wohnort, tun muss. Der Weg dorthin war ihr aber zu weit."
Als letzten Grund führt der Anonymus an, dass ihm das Wahlergebnis insgesamt zweifelhaft vorkomme. So habe "Frau Zock 12 und Herr Leibe nur sieben Ortsbezirke gewonnen". "Mein Mandant bezweifelt, dass man eine Wahl gewinnen kann, wenn man nur in drei Ortsbezirken 55,33 Prozent (Filsch), 54,96 Prozent (Kürenz) und 60,82 Prozent (Trier-Süd) recht deutliche Wahlgewinne einfahren konnte." Diesen Spekulationen erteilte Jensen eine Absage: "Die Stimmauszählung ist richtig gelaufen, alle Ergebnisse werden mehrfach geprüft, kommt es zu Unstimmigkeiten, gibt das Computersystem sofort Rückmeldung und es muss so lange gesucht werden, bis die Falscheingabe behoben ist."