Gericht Oberverwaltungsgericht lehnt Eilantrag zu Verkaufsfläche von Triererin ab
Trier/Koblenz · Eine Triererin wollte die Unterscheidung zwischen Flächen unter und über 800 Quadratmetern per Eilantrag kippen.
18.01.2021
, 19:02 Uhr
Aktuell haben nur bestimmte Geschäfte geöffnet. Die meisten mussten wegen des zweiten Lockdowns schließen. Lebensmittelmärkte gehören dabei zur Ausnahme. Aber auch dort gibt es eine Begrenzung, berechnet aus der Quadratmeterzahl des Ladens.