Gericht Oberverwaltungsgericht lehnt Eilantrag zu Verkaufsfläche von Triererin ab

Trier/Koblenz · Eine Triererin wollte die Unterscheidung zwischen Flächen unter und über 800 Quadratmetern per Eilantrag kippen.

Oberverwaltungsgericht lehnt Eilantrag zu Verkaufsfläche von Frau aus Trier ab
Foto: dpa/Thomas Frey

Aktuell haben nur bestimmte Geschäfte geöffnet. Die meisten mussten wegen des zweiten Lockdowns schließen. Lebensmittelmärkte gehören dabei zur Ausnahme. Aber auch dort gibt es eine Begrenzung, berechnet aus der Quadratmeterzahl des Ladens.