Oberverwaltungsgericht: NPD darf vom Trierer Hauptbahnhof zum Simeonstiftplatz ziehen

Trier/Koblenz · Die für heute geplante Kundgebung der NPD in Trier darf vom Hauptbahnhof zum Simeonstiftplatz ziehen. Dies entschied am Freitagabend das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Vorsitzende des NPD-Kreisverbandes Trier, Stadtratsmitglied Safet Babic, hatte für Samstag eine Demonstration gegen seinen drohenden Ausschluss aus dem Trierer Stadtrat angemeldet. Babic, der wegen schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, droht am 22. September der Ausschluss aus dem Stadtrat. Die Demonstration soll in Form eines Protestzugs vom Hauptbahnhof durch die Trierer Innenstadt führen.

Die Stadt hatte den Umzug sofort verboten und stattdessen nur eine ortsfeste Demonstration auf dem Bahnhofsvorplatz zugelassen. Sie hat dies unter anderem damit begründet, dass es an ausreichenden Polizeikräften zur Sicherung der Veranstaltung gegenüber gewalttätigen Gegendemonstranten fehle. Auf den hiergegen gerichteten Eilantrag des Antragstellers hat das Verwaltungsgericht Trier den Umzug gestattet, allerdings auf einer anderen als der geplanten Strecke.

Die Kundgebung sollte danach vom Hauptbahnhof stadtauswärts ziehen. Auf dieser Strecke könne die Sicherheit der Veranstaltung gewährleistet werden, begründete das Verwaltungsgericht Trier die Entscheidung.

Das Oberverwaltungsgericht hat diese Entscheidung im Beschwerdeverfahren abgeändert und den Umzug auf der beantragten Strecke vom Hauptbahnhof zum Simeonstiftplatz zugelassen.

Das von der Stadt ausgesprochene Verbot sei mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar, heißt es in der Begründung. Dasselbe gelte für eine Verlegung der Demonstration auf eine Strecke abseits der Innenstadt. Von der Veranstaltung selbst gingen keine Gefahren aus. Etwaige Gefahren von gewalttätigen Gegendemonstranten könnten von der Polizei beherrscht werden.

Im Übrigen habe die Stadt an zentralen Stellen der Innenstadt Gegendemonstrationen zugelassen, obwohl von deren Teilnehmern Gewalttaten gegen die vom Antragsteller geplante Kundgebung drohen könnten, heißt es in dem Schreiben des Oberverwaltungsgerichts weiter. nojdie Stadt an zentralen Stellen der Innenstadt Gegendemonstrationen zugelassen, obwohl von deren Teilnehmern Gewalttaten gegen die vom Antragsteller geplante Kundgebung drohen könnten.

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