Ohne Lärmschutz droht Baustopp

Igel · Bauen oder nicht bauen? Das ist die Frage. Nach Ansicht des Klägeranwalts darf ohne ein neues Lärmschutzkonzept für Häuser und Grundstücke kein zweites Gleis bei Igel verlegt werden. Die Bahn sieht hingegen keinen Grund dafür, die laufenden Arbeiten zu stoppen.

Igel. Vom Unternehmen Deutsche Bahn getestet, vom Unternehmen Deutsche Bahn für gut befunden und vom Unternehmen Deutsche Bahn für den Lärmschutz in Igel bisher nicht vorgesehen. Die Rede ist von sogenannten Niedrig-Schallschutzwänden, die weniger als einen Meter hoch sind und unmittelbar neben den Schienen aufgestellt werden.
Beim Lärmschutzkonzept für den westlichen Teil der Moselgemeinde sollten nach den bisherigen Plänen bis zu vier Meter hohe Mauern entstehen. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz (Az.: 8c 10763/13.OVG) muss sich das Eisenbahnbundesamt als Planungsbehörde Gedanken machen, ob Lärmschutz nicht anders machbar ist. Die Bürger im östlichen Teil Igels haben keinen Anspruch auf Lärmschutz, da dort bereits zwei Gleise liegen und somit die Verkehrsanlage nicht stark verändert wird. Ein Anwohner der Strecke hatte gegen den Bau der hohen Mauer geklagt, weil er eine Verschattung seines Wohnhauses fürchtet (der TV berichtete). Zwischen Grundstücksgrenze und Schienen liegen nur rund fünf Meter.
Paul Henseler, Rechtsanwalt des Klägers sagt: "Das Eisenbahn-Bundesamt muss das gesamte Lärmschutzkonzept für den Ausbau der Bahnstrecke im Bereich der Ortsgemeinde Igel überprüfen." Es müsse prüfen, ob in Höhe des Grundstücks seines Mandanten entweder eine transparente Lärmschutzwand oder eine sogenannte Niedrig-Schallschutzwand errichtet werden kann.Auswirkungen auf andere Häuser


Für Rechtsanwalt Henseler ist klar, dass dieses Urteil auch Auswirkungen auf andere Teile von Igel haben kann. "Das kann man nicht isoliert sehen", sagt er. Zwei Gründe nennt er dafür. So hätten Veränderungen des Lärmschutzes in einem Teilbereich von Igel natürlich Auswirkungen auf benachbarte Grundstücke und Häuser. Außerdem könnten andere Anlieger bei einer Erweiterung des geltenden Planfeststellungsbeschlusses Ansprüche anmelden.
Ganz anders beurteilt die Deutsche Bahn die Angelegenheit. Unternehmenssprecher Torsten Sälinger sagt: "Der Gerichtsentscheid hat keine direkten Auswirkungen auf die laufenden Bauarbeiten." Diese liefen daher auch wie geplant weiter. Die Regelungen des Schallschutzes seien nur im Bereich des Klägers durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) neu zu bewerten. Diese Auffassung vertritt auch das EBA. Davon abgesehen gelte der Planfeststellungsbeschluss in seiner bisherigen Fassung unverändert fort.
Diese Haltung wird der Kläger wohl nicht tolerieren. Bereits Ende September hatte er erfolglos versucht, die Arbeiten an der Bahnstrecke zu stoppen. Anwalt Henseler geht davon aus, dass ein Baustopp erwirkt werden muss, sobald das zweite Gleis verlegt wird. "Sonst werden Fakten geschaffen, ohne dass der Lärmschutz neu geregelt ist", sagt er.Meinung

Alles muss auf den PrüfstandNiemand möchte, dass ihm eine vier Meter hohe Mauer vors Haus gesetzt wird. Auch nicht dann, wenn dieses Bauwerk Lärm abhalten soll. Deshalb ist es verständlich, dass sich ein Igeler gegen das Lärmschutzkonzept für den Ausbau der Bahnstrecke gewehrt hat. Nachvollziehbar ist auch, dass die Bahn auf Nummer sicher gehen wollte und sich beim Lärmschutz auf konventionelle Mauern verlassen hat, obwohl eine niedrigere Mauer gewünscht war. Mit dieser Haltung hat das Unternehmen jedoch gehörig Schiffbruch erlitten. Um so verwunderlicher ist es da, dass die Bahn weitermachen will wie bisher. Denn eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses wird sicher den ein oder anderen weiteren Anwohner dazu bewegen, gegen die hohe Schallschutzmauer vorzugehen. Und mit dem Urteil der Koblenzer Richter unterm Arm müsste es mit dem Teufel zugehen, dass niedrigere Wände an anderen Stellen in Igel nicht möglich sind. Deshalb gehört der gesamte Schallschutz auf den Prüfstand. h.jansen@volksfreund.de

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