Ohne Widerspruch keine Rückzahlung des Kultur-Euro

Trier · Einen Euro pro Gast und Übernachtung und damit den sogenannten Kultur-Euro hat die Pensionswirtin Marlene Lübeck aus Trier 14 Monate lang an die Stadt gezahlt. Dieses Geld - 2977 Euro - wollte sie zurückhaben und klagte vor dem Verwaltungsgericht (der TV berichtete).

Doch das Gericht wies die Klage zurück: Ein Beherbergungsbetrieb, der gegen die Heranziehung zu Kultur- und Tourismusförderabgaben keinen Widerspruch eingelegt hat, habe keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Abgaben gegen die Stadt Trier, so das Urteil.
"Nur wer Widerspruch eingelegt hat, hat auch Anspruch auf Rückzahlung" - so lautete bereits in der mündlichen Verhandlung Mitte August die Ansage der Vorsitzenden Richterin Brigitte Verbeek-Vienken. Das Urteil bestätigt jetzt diese Haltung. 144 Trierer Übernachtungsbetriebe haben den Kultur-Euro gezahlt, 44 haben Widerspruch eingelegt. Zu diesen 44 gehört Marlene Lübeck nicht. Sie hat zwar einen Widerspruch formuliert, diesen aber wieder zurückgezogen.
Die Begründung des Urteils: "Da die Stadt eine Rückzahlung nur an die Betriebe vorgenommen habe, die Widerspruch eingelegt haben, ist ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nicht erkennbar, da die Klägerin keinen Rechtsbehelf eingelegt hat. Ebenso liegt kein Verstoß gegen Treu und Glauben vor, da die Stadt nach Kenntnis der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes keine Bescheide mehr erlassen hat." Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Kultur-Euro im Juli 2012 gekippt. jp

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort