Justiz Früherer Bürgermeister der VG Ruwer: Prozess um Altersbezüge noch im ersten Halbjahr

Koblenz/Waldrach · Noch im ersten Halbjahr soll vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz die Berufung im Disziplinarverfahren gegen Bernhard Busch verhandelt werden. Das hat ein Sprecher des Gerichts mitgeteilt.

OVG urteilt im Disziplinarverfahren Bernhard Busch
Foto: TV/Friedemann Vetter

Das Verwaltungsgericht Trier hatte Busch, der von 1996 bis 2017 Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer war, in einem Disziplinarverfahren das Ruhegehalt aberkannt. In der schriftlichen Urteilsbegründung heißt es unter anderem, Busch habe sich in den Jahren 2001 bis 2015 in insgesamt 192 Fällen eines Betrugs zulasten der Verbandsgemeinde Ruwer mit einem Gesamtschaden in Höhe von 15 000 Euro schuldig gemacht. Das sei ein „schwerwiegender Verstoß gegen die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten sowie gegen die Pflicht zur uneigennützigen Amtsführung“.

Gegen das Urteil hatte Busch Ende Januar Berufung eingelegt, die Berufungsbegründung folgte Ende Februar. Die Berufungserwiderung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Disziplinarbehörde liegt seit einigen Tagen vor. Im nun anstehenden Termin vor dem Oberverwaltungsgericht wird laut Gerichtssprecher „die Angelegenheit mit den Beteiligten in der mündlichen Verhandlung ausführlich erörtert.“ Im Berufungsverfahren wird das Ausgangsurteil anders nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht überprüft. Das Oberverwaltungsgericht wiederholt dabei die Beweisaufnahme und bewertet die Ergebnisse.

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