Palaver um Pappeln

RIOL. Am Moselufer bei Riol fallen die Pappeln, und die Emotionen kochen hoch. Das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Trier, die Verbandsgemeinde Schweich und die Ortsgemeinde Riol arbeiten zusammen, um die Gefahr zu beseitigen. Offenbar sind sie sich aber uneinig über einige Zuständigkeiten.

 Toni Schiff (links) und Berti Jacob (Mitte) diskutieren mit Norbert Bier, Außenbezirksleiter des Wasser- und Schifffahrtsamtes in Trier, über das Fällen der Pappeln am Moselradweg bei Riol. TV-Foto: Katja Krämer

Toni Schiff (links) und Berti Jacob (Mitte) diskutieren mit Norbert Bier, Außenbezirksleiter des Wasser- und Schifffahrtsamtes in Trier, über das Fällen der Pappeln am Moselradweg bei Riol. TV-Foto: Katja Krämer

Berti Jacob aus Riol ist empört. "Eine Schweinerei, dass die Pappeln umgesägt werden", schimpft sie. Zwischen zwei Rentnern kommt es zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung, während ein anderer Passant die Aufregung nicht verstehen kann. "Im Mai letzten Jahres ist schon eine Pappel hier umgefallen", weiß er. Das Fällen der imposanten Bäume sorgt für Diskussionen und einige Aussagen der Verantwortlichen für Verwirrung: Darüber, dass die Pappeln am Moselufer eine Gefahr darstellen und gefällt werden müssen, sind sich das WSA Trier, die Verbandsgemeinde (VG) Schweich, die Ortsgemeinde und die Untere Landespflegebehörde der Kreisverwaltung Trier-Saarburg einig. Norbert Bier, Außenbezirksleiter des WSA Trier, erklärt: "Es wurde ein Baumgutachten erstellt, das eindeutig ergab, dass die Pappeln eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer darstellen." Das WSA sei zuständig für die Beseitigung der etwa 40 Jahre alten Pappeln auf dem Uferschutzstreifen, direkt an der Mosel. "Der Radweg ist viel befahren, und wenn eine Pappel, die auf dem Uferschutzstreifen steht, umfällt, und es passiert etwas, dann bin ich derjenige, der haftbar ist", betont Norbert Bier. Gerhard Spieles, Leiter der Bauabteilung der Verbandsgemeinde Schweich, hingegen meint: "Die Verbandsgemeinde ist zuständig für die Sicherheit auf dem Radweg." Und: Für die Beseitigung der Pappeln, auf dem Grünstreifen neben dem Radweg, Richtung Ort, seien die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinde zuständig. Ärger um die Zuständigkeit

Karina Eckhoff-Engel, Beigeordnete der Gemeinde Riol, sieht das wieder anders: Das Fällen der Bäume sei auf der einen Seite des Moselradwegs Aufgabe der Verbandsgemeinde und auf der anderen Seite, direkt an der Mosel, Sache des WSA. Die WSA erledige die Abholzarbeiten aus praktischen Gründen für die VG mit. "Für das Fällen der Pappeln mussten wir eine Sondergenehmigung einholen", erzählt Norbert Bier. Denn laut Paragraf 28 des Landesnaturschutzgesetzes dürfen während der Brut- und Aufzuchtzeit in den Außenbereichen Schnitte und Fällungen von Hecken und Büschen nur vom 1. März bis 31. September vorgenommen werden. "Die Hecken und Büsche sind untergeordnet durch das Fällen der Pappeln betroffen", sagt Norbert Rössler, Leiter der Unteren Landespflegebehörde der Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Eine weitere Sondergenehmigung aufgrund der Landschaftsschutzgebietsverordnung sei vergeben worden. Hiernach zählen die Pappeln zum prägenden Landschaftsbild in dem so genannten Landschaftsschutzgebiet Mosel. Die Verkehrssicherungspflicht sei ein besonderer Grund, die Sondergenehmigungen zu erteilen, erläutert Norbert Rössler.

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