Parkhausschütze bleibt weiter in Untersuchungshaft
Trier · Der 30-jährige aus der Region Trier, der am Mittwoch im Kaufhof-Parkhaus im Margaretengässchen aus einer Schreckschusswaffe offenbar drei Schüsse abgegeben hat, bleibt weiter in Untersuchungshaft. "Sein persönliches Umfeld weist auf eine mögliche Fluchtgefahr hin", begründet der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen die Aufrechterhaltung des Haftbefehls.
Weil der Mann keinen kleinen Waffenschein besitzt, hätte er die Schreckschusspistole nicht mit sich führen - und erst recht keine Schüsse abgeben dürfen. "Schwerer als dieser Verstoß wiegt allerdings der Vorwurf des Diebstahls mit Waffe", erklärt Fritzen.
Der Beschuldigte war nach den Schüssen im Media-Markt im Alleencenter festgenommen worden. In seiner Jacke hatte er laut Polizei DVDs versteckt. "Wenn jemand Ware so in der Kleidung versteckt, dass sie von außen nicht zu erkennen ist, gilt das als Diebstahl, auch wenn der Verdächtige den Laden noch nicht verlassen hat", erklärt Fritzen. Außer der Schreckschusspistole hatte der Mann noch ein Butterflymesser dabei, dessen Erwerb und Besitz verboten sind. "Für den Tatbestand Diebstahl mit Waffe ist unerheblich, ob jemand die mitgeführte Waffe einsetzen wollte oder nicht", sagt Fritzen. Dem 30-Jährigen droht eine Mindeststrafe von sechs Monaten Haft. woc