Patientin fahrlässig getötet? Schwesternschülerin vor Gericht

Bitburg/Trier · Vor dem Amtsgericht Bitburg muss sich am Montag, 21. November, eine Schwesternschülerin verantworten. Ihr wird vorgeworfen, im Februar 2010 eine Patientin im Mutterhaus Trier fahrlässig getötet zu haben.

Die mehr als 90 Jahre alte, frisch operierte Patientin war an ein Sauerstoffgerät angeschlossen gewesen. Dieses war mit einem sogenannten Aquapak ausgestattet, das den einfließenden Sauerstoff befeuchten sollte. Das Beatmungsgerät hatte sich jedoch von der Wandapparatur gelöst.

Laut Anklageschrift steckte es die damals 18-jährige Schwesternschülerin falsch wieder ein, so dass statt Sauerstoff Wasser in die Atemwege der Patientin lief. Die Frau soll daraufhin erstickt sein. neb

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