Per Post nur mit Grund

TRIER. (red) Mit der Benachrichtigungskarte für die Europa- und Kommunalwahl am 13. Juni, die zentral von Mainz versendet wird, besteht die Möglichkeit, die Stimme per Brief abzugeben.

Dafür muss die Rückseite der Benachrichtigungskarte komplett ausgefüllt werden: Neben der Adresse ist anzugeben, ob man das Angebot nur für die Europa- oder Kommunalwahl oder für beide Urnengänge nutzt und wie es mit der möglichen Stichwahl des Ortsvorstehers am 27. Juni aussieht. Außerdem muss eine Begründung angekreuzt und entschieden werden, ob die Unterlagen nach Hause oder an eine andere Anschrift, zum Beispiel den Urlaubsort, geschickt werden sollen. Schließlich muss der Antrag unterschrieben und in einem frankierten Umschlag zurückgeschickt werden: Wahlbüro im Rathaus, Verwaltungsgebäude I, Am Augustinerhof, 54290 Trier. Die Frist für die Entgegennahme des Wahlschein-Antrags endet am Freitag, 11. Juni, 18 Uhr.

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