"Perfide und schäbig"

Dreieinhalb Jahre Gefängnis - so lautet das Urteil im Prozess gegen einen ehemaligen Gastwirt aus Bitburg. Das Bitburger Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte mehrfach gegen eine Zahlung von 50 Euro mit einem Koch-Lehrling sexuelle Handlungen vor laufender Kamera vorgenommen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bitburg. Den Blick starr geradeaus, keine Miene verzogen. Reglos lauscht der angeklagte ehemalige Inhaber eines Restaurants in Bitburg Freitagmorgen im Amtsgericht den Ausführungen der Staatsanwältin, seines Verteidigers und später des Vorsitzenden Richters - so, als ginge ihn das alles nichts an. Dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger lautet das Urteil. Der Angeklagte nimmt den Richterspruch genauso emotionslos auf, wie er zwei Tage vorher am ersten Prozesstag die Aussagen der Zeugen - fünf ehemalige Auszubildende seines damaligen Restaurant-Betriebs - verfolgt hat.

Nichts deutet darauf hin, dass der 38-jährige Vater eines sechsjährigen Sohn bereut, was sich in der Zeit zwischen Oktober 2005 und Februar 2006 zwischen ihm und einigen seiner Lehrlinge abgespielt hat. Auch wenn der Angeklagte am ersten Verhandlungstag die meisten Vorwürfe von sich gewiesen und lediglich eingeräumt hat, seinen Lehrlingen "für Drogentests" Schamhaare abgeschnitten zu haben.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte einen damals 16 beziehungsweise später 17 Jahre alten Koch-Azubi gegen eine Zahlung von 50 Euro dazu gebracht hat, mit ihm Porno-Videos zu drehen. In mindestens zwei Fällen, so hat es der Hauptzeuge ausgesagt, kam es dabei auch zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr. Auch ein weiterer Lehrling gab am Mittwoch zu, mit seinem damaligen Chef ein Sex-Video gedreht zu haben.

Der Verteidiger des Angeklagten versucht in seinem Abschluss-Plädoyer erst gar nicht, das Gericht von der Unschuld seines Mandanten zu überzeugen - zu schwer wiegen offenbar die Vorwürfe.

Allerdings gibt er zu bedenken, dass der Lehrling freiwillig mitgemacht habe. Deshalb sei es allenfalls ein "relativ leichter Fall" des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen: Zwei Jahre auf Bewährung fordert er. Das Gericht folgt dieser Auffassung nicht.

"Sie haben die Intimsphäre von jungen Leuten in einer perfiden und schäbigen Art verletzt", wirft der Vorsitzende Richter Udo May dem Angeklagten in seiner Urteilsbegründung vor und spricht von einer "menschenverachtenden Einstellung zu jungen Leuten": Angesichts des langen Vorstrafenregisters (Betrug, Untreue, Körperverletzung) des Betriebswirts sei es allerhöchste Zeit, ihm einen Riegel vorzuschieben. Mit einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren, wie von der Staatsanwältin gefordert, sei der Ex-Gastwirt noch gut davon gekommen.

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