Pfändungsschutz fürs Konto

Trier · Um Kontoguthaben vor Pfändungen zu schützen, gelten ab 1. Januar 2012 neue Regelungen. Die Diakonie-Schuldnerberatung informiert über die Änderungen am Montag, 28. November, und Mittwoch, 7. Dezember, jeweils von 18 bis 20 Uhr in ihren Räumen in der Theobaldstraße 10. Neu ist ab 1. Januar, dass Pfändungsschutz nur noch bei speziellen Pfändungsschutzkonten gewährt wird.

Sozialleistungen und Kindergeld können dann nicht mehr von gepfändeten, normalen Konten abgehoben werden. Ein Pfändungsschutzkonto kann bei den Banken beantragt werden. Als Nachweis muss dazu der Bank eine Bescheinigung vorgelegt werden, die Arbeitgeber, Jobcenter, Familienkasse, Schuldnerberatungsstellen oder - kostenpflichtig - Rechtsanwälte ausstellen. Informationen bei der Diakonie, Telefon 0651/20900-55. red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort