Platzverweis für Prostituierte in Kenn

Kenn · In Kenn haben kürzlich zwei Straßenprostituierte von einer Streife der Polizei Schweich einen "Platzverweis" erhalten. Der Grund: Prostitution ist in der gesamten Verbandsgemeinde (VG) Schweich verboten. Es ist nicht das erste Mal, dass in Kenn Sex angeboten wird.

Kenn. Ist das der verlängerte Arm des Straßenstrichs in der Ruwerer Straße? Das werden sich wohl Autofahrer gedacht haben, die dieser Tage auf der Landesstraße (L) 145 in Richtung Kenn unterwegs waren. Zwei Prostituierte standen an der Ecke L 145/Bahnhofstraße am Ortseingang und boten ihre Dienste an.
Einer Streife der Schweicher Polizei waren die Damen aufgefallen. "Die Personalien der zwei Polinnen wurden aufgenommen und sie erhielten einen Platzverweis, dem sie auch sofort nachkamen", sagt Dieter Wiegandt, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion Schweich.
Prostitution ist in der VG Schweich verboten. Laut Bürgermeisterin Christiane Horsch bildet eine "Rechtsverordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes", erlassen von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier im März 2004, die Grundlage dieses Verbots (siehe Hintergrund). Aufgrund dieser Rechtsverordnung nehme die VG Schweich gemeinsam mit der Polizei regelmäßig Kontrollen vor, um gegen Straßenprostitution vorzugehen, sagt Horsch.
Nicht "gemeinschaftsschädlich"


Dass die 2004er Verordnung heute noch gilt, liegt an einem Gerichtsurteil. 2005 wollte die ADD eine landesweit gültige Prostitutionsverbotsordnung aufstellen und damit die vielen alten Sperrgebietsverordnungen der ehemaligen Bezirksregierungen aus den 60er und 70er Jahren ersetzen. Doch daraus wurde nichts: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz kippte das Vorhaben, nachdem aus dem Milieu Normenkontrollklagen eingereicht worden waren. Begründung: Durch das neue Prostitutionsgesetz von 2001 werde das Gewerbe nicht mehr als "gemeinschaftsschädlich" eingestuft. Auch habe die ADD die örtlichen Verhältnisse - es ging um den Rhein-Lahn-Kreis - nicht ausreichend geprüft.
Damals erklärte eine ADD-Referatsleiterin, es solle eine neue, landeseinheitliche Prostitutionsverbotsverordnung erlassen werden, die den Vorgaben des OVG entspreche. Dabei blieb es. Die ADD sei insbesondere mangels erforderlicher Ortsnähe letztlich nicht in der Lage gewesen, die Vorgaben des OVG zu erfüllen, sagt ADD-Pressesprecherin Miriam Lange auf TV-Anfrage.
Für Kenn heißt das: Es gilt die Rechtsverordnung aus dem Jahr 2004. Diese erklärt insgesamt sieben Verbandsgemeinden und teilweise die Stadt Wittlich zum Sperrbezirk, also zu einer Tabuzone für Prostitution.
"Zuständig für Kontrollen und Bußgelder ist die Ortspolizeibehörde, in der VG Schweich das Ordnungsamt", sagt Kreis-Pressesprecher Thomas Müller. Im Zuge der Kommunal- und Verwaltungsreform sind die Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte seit Januar 2011 für den Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes zuständig und nicht mehr die ADD. Rainer Müller, Ortsbürgermeister von Kenn, sagte auf TV-Anfrage: "Es ist nicht das erste Mal, dass Prostituierte am Straßenrand von Kenn ihre Dienste anbieten." Im Dezember 2012 hätten Bürger ihn schon einmal auf Straßenprostituierte aufmerksam gemacht. Die Gemeinde arbeite mit der VG-Verwaltung zusammen, um dagegen vorzugehen.
"In anderen Ortsgemeinden haben wir bislang noch keine solchen Vorkommnisse gehabt", sagt Bürgermeisterin Horsch.
Meinung

Vorsicht, heiß!
Normalerweise haben Behörden keine Berührungsängste, wenn es darum geht, Dinge durch Erlasse und Verordnungen zu regeln. Bei der Prostitution ist das anders. Da ist man vorsichtig, es gilt mehr oder weniger das Zufallsprinzip: Hier ist Prostitution verboten, hinter der nächsten Verwaltungsgrenze ist sie erlaubt. Mal greifen Polizei und Ordnungsbehörden streng durch, mal werden beide Augen zugedrückt, wenn Bordsteinschwalben gesichtet werden. Die Prostitution genießt per Gesetz mittlerweile einen liberaleren Status, aber die regionalen Verordnungen wurden noch nicht darauf abgestimmt. Sinnvoll wäre eine flächendeckende Lösung, zumindest für die ländlichen Regionen. Offenbar will sich an diesem heißen Thema aber keine Behörde die Finger verbrennen. Erst recht nicht, nachdem die ADD mit einem Prostitutionsverbot vor Gericht Schiffbruch erlitten hat. Mittlerweile sind die Kreis- und Stadtverwaltungen zuständig. Dass sich dadurch regeltechnisch etwas ändert. ist kaum anzunehmen. a.follmann@volksfreund.deExtra

Grundsätzlich ist die Prostitution in Deutschland erlaubt. Die Behörden eines Bundeslandes können jedoch die Ausübung der Prostitution in bestimmten Gebieten durch Rechtsverordnung verbieten. In der heute gültigen Verordnung aus dem Jahr 2004 heißt es: "Zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes ist es im gesamten Gebiet der Verbandsgemeinden Irrel, Prüm, Speicher, Gerolstein, Hermeskeil, Saarburg und Schweich verboten, der Prostitution nachzugehen. Dieses Verbot gilt für alle Arten der Prostitutionsausübung." kat

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort