Polizei warnt: Erpresser missbraucht Polizei-Logos per Internet

Wittlich/Hermeskeil · Bereits Anfang April haben Bundespolizei und Bundeskriminalamt vor einer neuen Masche des Intermnetbetrugs gewarnt, bei der Erpresser Polizei-Logos Straftaten missbrauchen. Laut Polizei wurden jetzt auch in unserer Region drei solcher Fälle gemeldet.

Die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt warnen Internetuser vor einem aggressiven Computervirus. Die Software lädt sich automatisch beim Surfen im Internet herunter und installiert sich selbstständig auf dem infizierten Computer. Nach der Installation öffnet sich ein bildschirmfüllendes Pop-Up-Fenster. Der darin erscheinende Text behauptet, dass der Computer an strafbaren Handlungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Verteilung kinderpornografischen Materials sowie dem Versand von E-Mails mit terroristischem Hintergrund beteiligt gewesen sein soll. Aufgrund dieser Umstände sei der Computer gesperrt worden.

Zur Entsperrung soll der Benutzer des Computers binnen 24 Stunden eine Strafe in Höhe von 100 Euro mithilfe des digitalen Bezahldienstes "uKash" entrichten. Sollte der geforderte Betrag nicht entrichtet werden, würde die Festplatte des Computers gelöscht werden. Das Pop-Up enthält zur weiteren Untermauerung der Authentizität der Meldung Angaben über den betroffenen Computer, dessen Betriebssystem sowie der verwendeten IP-Adresse und dessen Provider.

Besonders dreist: Um den Eindruck einer polizeilichen Handlung zu erwecken nutzen die Täter rechtswidrig die Logos des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei sowie von verschiedenen bekannten Antiviren-Herstellern.

Hierzu erklären die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt:
Weder das Bundeskriminalamt noch die Bundespolizei sind Urheber einer solchen Meldung. In dem vorliegenden Fall handelt es sich um einen Betrugsversuch. Die Polizeien in Deutschland nutzen in keinem Fall Pop-Up-Fenster, in denen zur Zahlung bestimmter Beträge aufgefordert wird.

Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei raten:
Internetuser, die eine derartige Pop-Up-Meldung auf ihrem Computer erhalten, sollten den geforderten Betrag auf keinen Fall bezahlen. Der Rechner ist bereits mit der Schadsoftware infiziert, die wesentliche Teile des Betriebssystems verändert hat, um das Pop-Up zu generieren. Ein normaler Zugriff auf das Betriebssystem ist auch nach der rechtswidrig geforderten Zahlung nicht möglich.
Die Behörden arbeiten nach eigenen Angaben derzeit intensiv an einer Empfehlung, wie eine Bereinigung des infizierten Rechners erfolgen kann.

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