Prostitution im trauten Heim: Mehr als ein Dutzend Trierer Wohnhäuser sind Bordelle

Trier · Ortstermin: Das Verwaltungsgericht hat am Mittwoch ein Wohnhaus in der Eurener Straße besichtigt, in dem seit Jahren Prostituierte ihre Dienste anbieten. Die Stadtverwaltung hat den bordellartigen Betrieb untersagt. Der Hausbesitzer klagt dagegen.

 Die richtige Farbe hat das Haus schon mal. Ob darin weiter Sex gegen Geld angeboten werden darf, entscheidet das Gericht. TV-Foto: Friedemann Vetter

Die richtige Farbe hat das Haus schon mal. Ob darin weiter Sex gegen Geld angeboten werden darf, entscheidet das Gericht. TV-Foto: Friedemann Vetter

Trier. Ornella macht's in einer Wohnung in der Aachener Straße, Katja in einem ersten Obergeschoss in der Bollwerkstraße, und Maylle und Kara gehen ihrem Gewerbe in einem Wohnhaus in der Eurener Straße nach: 99 Frauen bieten auf der Internetseite "Trierladies" sexuelle Dienstleistungen an. Und zwar nicht nur in den stadtbekannten Clubs und Bordellen. Ganz viel käuflichen Sex gibt es in Trier offenbar auch in ganz normalen Wohnhäusern.

Stadtverwaltung muss zustimmen


Wird ein Wohnhaus für dieses Gewerbe umgenutzt, muss das von der Stadtverwaltung grundsätzlich gestattet werden. Aber nicht alle Vermieter und Hauseigentümer reichen Anträge auf eine solche Umnutzung beim Rathaus ein. Auch der Besitzer des Hauses Nummer 26 in der Eurener Straße nicht. Dieser hat seine Immobilie an eine Frau verpachtet, die die einzelnen Zimmer wiederum bereits seit mehreren Jahren an wechselnde Prostituierte weitervermietet.
Von außen sieht man dem Haus sein reges Innenleben nicht an: Im Hofeingang stehen gepflegte Koniferen, vor der Haustür hohe Blumenkübel mit blühenden Pflanzen. An den vielen Türklingeln steht allerdings nicht Müller oder Meier. Sondern "Asia-Team" und etliche mit rotem Filzstift geschriebene Vornamen. Sopa, Jasmin, Carla, Didy.
2011 bekam die Stadtverwaltung von der Sache Wind - und untersagte die Nutzung des Wohnhauses als Bordell. Hauseigentümer und Vermieterin legten Widerspruch ein, die Stadt blieb bei ihrer Ablehnung. Im Januar 2013 haben Eigentümer und Vermieterin schließlich beim Trierer Verwaltungsgericht Klage eingereicht, um den Weiterbetrieb zu sichern (der TV berichtete).
Am Mittwoch besichtigte das Gericht zusammen mit Rechtsanwalt Alfred Bores, der den Hauseigentümer und die Vermieterin vertritt, und Mitarbeitern des städtischen Rechts- und Bauaufsichtsamts das Haus und dessen Umfeld. Dabei ging es um die Frage, ob die Eurener Straße in diesem Abschnitt eher ein Wohn-, ein Gewerbe- oder ein Mischgebiet ist. Denn in Wohngebieten sind Bordelle verboten, in Gewerbe- oder Mischgebieten in Abhängigkeit von der jeweiligen Umgebung grundsätzlich erlaubt.

Lärm durch Discobesucher


Richter Reinhard Dierkes zählte bei dem Ortstermin die etlichen Geschäfte, Handwerksbetriebe, Imbisse, Kneipen, Friseure, die leerstehende Kaserne und das große RWE-Gelände in der Nachbarschaft des besagten Hauses auf. "Die Gebäude im Erdgeschoss werden überwiegend gewerblich genutzt, die oberen Geschosse fürs Wohnen", stellte Richter Dierkes fest.
Rechtsanwalt Bores argumentierte, dass durch die nahe Großraumdiskothek A 1 sich viele Imbisse in der Straße angesiedelt hätten. "Von Donnerstagnacht bis Samstagnacht ist hier die Hölle los, wenn die Discobesucher die Imbisse und Gaststätten besuchen. Der durch das Gewerbe im Haus meines Mandanten verursachte Mehrbetrieb auf der Straße fällt da für die Lebensqualität der Anwohner nicht ins Gewicht", sagte Bores.
Außerdem gäbe es nur wenige Meter weiter in der Eurener Straße und auch in der Bollwerk-, der Aachener-, der Paulin- und der Luxemburgerstraße ebenfalls bordellartige Betriebe in Wohnhäusern, gegen die die Stadt nicht vorgehe. "Nach dem Gleichheitsgrundsatz kann die Stadt daher nicht nur für dieses Haus die Umnutzung untersagen", sagte Bores.
Franz-Josef Conermann vom städtischen Rechtsamt räumte zwar ein, dass die Stadtverwaltung tatsächlich noch keine weiteren Nutzungsuntersagungen für die genannten Betriebe ausgesprochen habe, man allerdings "an der Sache dran" sei. "Falls die Betriebe tatsächlich bestehen und die Fälle vergleichbar sind, werden wir auch gegen diese vorgehen", sagte Conermann.
Ein Urteil ist beim Ortstermin nicht gefallen. Nach seiner Beratung will das Gericht binnen der nächsten zwei Wochen Kläger und Stadt schriftlich über seine Entscheidung informieren.

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