Proteste gegen Paragrafen

TRIER. Wegen zu geringer Semester-Leistungen kann auch künftig kein Universitäts-Student von seinem gewählten Studiengang ausgeschlossen werden. Der Entwurf der neuen Rahmenprüfungsordnung (RPO) sah solche Repressalien ursprünglich vor – erst in der gestrigen Senatssitzung, in der über die RPO abgestimmt werden sollte, zog Uni-Präsident Schwenkmezger den strittigen Absatz zurück.

 Sitzblockade: Uni-Studenten protestieren gegen die geplante neue Prüfungsordnung. Wegen mangelnder rechtlicher Grundlagen zog der Senat vor der Abstimmung den strittigen Paragrafen zurück. Foto: Hans Krämer

Sitzblockade: Uni-Studenten protestieren gegen die geplante neue Prüfungsordnung. Wegen mangelnder rechtlicher Grundlagen zog der Senat vor der Abstimmung den strittigen Paragrafen zurück. Foto: Hans Krämer

Seit Monaten hatten Studentenschaft, Uni-Leitung, Vertreter der Professoren und Mitarbeiter der Universität über den geplanten Paragrafen der künftigen Rahmenprüfungsordnung diskutiert. Danach sollten Studenten, die in einem Semester nicht die geforderten Leistungspunkte erreichen, zu einer Sonderstudienberatung antreten müssen. Sollte ohne Vorliegen von Ausnahmegründen im darauf folgenden Semester die geforderte Punktzahl erneut verpasst werden, drohte der Ausschluss aus dem Prüfungsverfahren - und damit das erzwungene Aus des Studiums. Ein erster Entwurf, erarbeitet von einem Gremium bestehend aus allen Universitätsgruppen, hatte ein solches Ausschlussverfahren nicht vorgesehen. "Urplötzlich legte die Uni-Leitung dann einen eigenen Entwurf mit besagtem Paragrafen vor", schildert Anna-Katharina Meyer vom Sozialreferat des Allgemeinen Studierendenausschusses (Asta) die Vorgeschichte. Gegen diesen Entwurf legten die Studenten in der Juni-Senatssitzung Veto ein. "Es kann immer auch etwas außerhalb der vorgesehenen Ausnahmegründe passieren, das dazu führt, dass man zwei Semester hintereinander die erforderlichen Punkte nicht erreicht", argumentiert Meyer, und: "Die individuelle Studiengestaltung darf nicht durch Druck von außen extrem eingeschränkt werden." Nachdem Gespräche mit der Uni-Leitung erfolglos geblieben seien, bliebe kein anderer Weg als der Protest, sagte Meyer gestern Vormittag. Denn am Donnerstag sollte erneut über den Entwurf abgestimmt werden - auch ohne die Stimmen der Studenten hätte die Senatsmehrheit den Beschluss durchwinken können. Doch kurz vor der nachmittäglichen Sitzung bestätigte Uni-Präsident Peter Schwenkmezger dem TV: "Ich werde in der Sitzung vorschlagen, den entsprechenden Absatz zu streichen." Nicht die Proteste, sondern die unklare Rechtslage hätten dazu den Ausschlag gegeben. "Das Ministerium hat angekündigt, entsprechende Paragrafen in Entwürfen der Unis Mainz und Kaiserslautern nicht anzuerkennen." In den ursprünglichen Entwurf sei die Klausel aufgenommen worden, weil "jeder Studienplatz eine wichtige Ressource ist, die von den Studenten verantwortlich wahrgenommen werden muss", erklärte Schwenkmezger. "Der Paragraf sollte Druck auf die Studenten ausüben." Zudem seien die Ausnahmeregeln so weit gefasst, dass jeder verantwortliche Student sein Studium zu Ende hätte führen können. "Wir wollten niemanden bestrafen", betonte Schwenkmezger. Der Senat stimmte der geänderten Prüfungsordnung mehrheitlich zu.

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