Prozess: 52-Jähriger schneidet jungem Mann mit Machete ins Kinn

Bernkastel-Kues · Erst war es nur ein Streit mit Worten, dann griff einer der Beteiligten zu einer Machete. Er hätte auch das Leben seines Gegenübers auslöschen können. Das Opfer behält eine Narbe, auch der Täter kommt glimpflich davon.

Bernkastel-Kues. "Pfefferspray ist auch wirksam. Eine Machete gehört aber nicht auf die Straßen von Bernkastel-Kues." Richter Oliver Emmer drückt in seiner Urteilsbegründung klar aus, wie sich der 52 Jahre alte Angeklagte in einer für ihn gefährlichen Situation wirksam hätte verteidigen können
Der Mann hat allerdings eine 49 Zentimeter lange Machete eingesetzt und damit im Mai 2012 einem 19-Jährigen Bernkastel-Kueser eine schwere Verletzung am Kinn zugefügt. "Mit so einer Waffe kann man auch jemanden ins Jenseits befördern", zeigt Emmer mögliche noch schlimmere Auswirkungen auf. Dann wäre die Strafe höher ausgefallen als neun Monate auf Bewährung. Rechtsanwalt Pierre Wolff, der die Nebenklage vertritt, spricht auch so von "versuchtem Totschlag". Für Staatsanwältin Susanne de Renet ist es gefährliche Körperverletzung, für Verteidiger Jürgen Hött nur fahrlässige Körperverletzung.
Und das ist nach Auffassung des Gerichts am 17. Mai 2012 gegen 4.45 Uhr morgens passiert: Der junge Mann und sein älterer Bruder sind angetrunken nach einem Lokalbesuch auf dem Weg nach Hause. Sie gehen mitten auf der verkehrsberuhigten Straße. Hinter ihnen fährt der Angeklagte, der Zeitungen zustellt. Einer der Brüder bleibt provokativ auf der Straße stehen. Der Angeklagte kurbelt das Fenster runter und öffnet die Tür. Es kommt zum Streit. Danach fährt der 52-Jährige ein Stück weiter, parkt sein Auto und geht weiter seiner Arbeit nach. Dabei nähert er sich wieder den Brüdern, die vor dem Elternhaus auf einer Bank sitzen.
Er zieht hinter dem Rücken die Machete hervor, hält sie erst dem einen, dann dem anderen an den Hals. Der Ältere alarmiert die Polizei, der Jüngere will den Angreifer am Weitergehen hindern und verfolgt ihn. Der dreht sich um, zieht dabei die Waffe hoch und verletzt den Widersacher.
Der Angeklagte und die Brüder haben eigene Versionen. Er sei von den beiden provoziert und angepöbelt worden. Wie es zu der Verletzung gekommen sei, wisse er nicht mehr. Sie hätten ihn nicht angepöbelt, heißt es von der Gegenseite. Er sei unvermittelt auf sie zugekommen und habe die Machete gezogen. Zugute kommt dem Mann, dass er gleich nach der Tat zur Polizei gefahren ist.
"Er hat gesagt, er habe einen furchtbaren Fehler gemacht", sagt der Polizist, der ihn in Empfang nahm. Dies und die Tatsache, dass er bisher unbescholten ist, sei strafmindernd, sagt Richter Emmer. Zu einem Schmerzensgeld von 4000 Euro ist der Angeklagte bereits verurteilt worden, Rechnungen für mögliche kosmetische Korrekturen an der Narbe des 19-Jährigen könnten noch auf ihn zukommen. cb

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