Recht Prozess am Trierer Landgericht: Aus Langeweile drei Autos angezündet

Trier · Ein 22-Jähriger hat beim Prozessauftakt vor dem Landgericht mehrere Brandstiftungen in Trier-Nord gestanden. Der Angeklagte erklärte bei der Verhandlung auch, wo er die Anleitung für seine Taten gefunden hat.

  Bei diesem Brand im vergangenen Oktober sind ein Auto und ein Fahrrad beschädigt worden.

 Bei diesem Brand im vergangenen Oktober sind ein Auto und ein Fahrrad beschädigt worden.

Foto: Florian Blaes

Da bekamen es viele „Laternenparker“ in Trier-Nord mit der Angst: In den Nächten vom 16. bis 18. September 2017 standen an der Castelforte- und der Herzogenbuscher Straße Autos in Flammen. Ein älterer BMW im Restwert von rund 5000 Euro brannte total aus – ebenso in der Folgenacht am 17. September ein Hyundai im Wert von 15 000 Euro, der vor dem sogenannten Studierturm an der Herzogenbuscher Straße stand. Das Gebäude erlitt Schäden durch Ruß, und ein A-Klasse-Mercedes wurde von der Hitze in Mitleidenschaft gezogen. Wirtschaftlicher Totalschaden entstand am 18. September an einem Hyundai-Kleinwagen, dessen Zeitwert auf 2000 Euro geschätzt wurde.

Für die Experten der Kripo stand sofort fest, dass ein Brandstifter am Werk war. Und da sich die Fälle in tiefer Nacht immer im gleichen engen Umkreis der Herzogenbuscher Straße ereigneten, setzte die Polizei dort auf verstärkten Zivilstreifeneinsatz. Mit Erfolg! Noch während am 18. September der zweite Hyundai gelöscht wurde, nahm die Polizei in der Nähe einen jungen „Spaziergänger“ fest. Auf der Wache versuchte er nur kurz zu leugnen – dann gestand er die drei Brandstiftungen.

Nun sitzt der eher unauffällig wirkende 22-jährige Trierer neben seinem Verteidiger Thomas Julien und hört bedrückt zu, wie Staatsanwalt Stefan Buch in der Anklageschrift seine Missetaten und deren finanzielle Folgen aufzählt. Seit dem 18. September 2017 befindet sich der junge Mann in der Haftanstalt Wittlich, wo der Untersuchungshäftling inzwischen als Hausarbeiter tätig ist. „Das läuft echt gut. Bin sogar schon im höheren Tarif“, sagt er. Fremd ist ihm dieses Knastmilieu nicht, denn er hat dort schon zwei Jahre und drei Monate wegen anderer Straftaten verbüßt.

Nach der Anklage kündigt Verteidiger Julien eine „Mini-Einlassung“ an, die da lautet: „Alles, was in der Anklageschrift steht, ist wahr.“ Doch zunächst fragt der Vorsitzende Richter Armin Hardt nach dem Lebenslauf des jungen Mannes, der noch bei den Eltern in beengten Verhältnissen wohnt, von etwa 300 Euro Hartz IV lebt, keinen Hauptschulabschluss und keine Berufsausbildung hat. Gerne würde er mit seiner Freundin zusammenziehen, aber dazu fehle ihnen das Geld. Man telefoniere aber viel, bis zehn Stunden am Tag. Und mit Alkohol oder Drogen habe er gar nichts am Hut.

Das bestätigt auch ein Kripobeamter, der ihn als erster verhört hatte. Aber warum er nächtens losgezogen sei, um Autos anzuzünden? „Nur so aus Langeweile in der Nacht“, antwortet der Angeklagte. Er habe sich aber über das Thema „Auto anzünden“ vorher im Internet informiert. Und so sei er dann vorgegangen: Altpapier aus einem Container ziehen, zusammengeknüllt zwischen Reifen und Kotflügel stopfen, anzünden und dann weg. Wenn er dann die Feuerwehr hörte, sei er noch mal gucken gekommen. Und später habe er im Internet bei den Polizeimeldungen nachgeschaut, ob er „schon drin“ sei.

„Erst beim dritten Mal ist mir klar geworden, was ich da gemacht habe“, sagt er. Und er betont, dass er nie in der Nähe der Tanks Feuer gelegt habe, „denn ich wollte keine Explosion“. Die Automarken seien ihm egal gewesen. Dass zwei Hyundais dabei waren, sei Zufall, denn „die Wagen mussten nur günstig zum Anzünden stehen“.

Dann berichten geschädigte Zeugen vom Ende ihrer Autos. Einer hat auch noch formellen Ärger mit der Versicherung und ist zum Fußgänger geworden. Eine Autohalterin hat sich beim Gericht entschuldigt und lässt ihre Versicherungsunterlagen verlesen.

Und der Besitzer des auf 15 000 Euro geschätzten Hyundai hatte morgens seinen Vater mit dieser Nachricht überrascht: „Mein Auto ist über Nacht verschwunden. An der Stelle ist nur noch ein großer weißer Fleck.“

Die Verhandlung wird nach dem Osterwochenende am Mittwoch, 4. April, 9 Uhr fortgesetzt. An dem Tag ist auch schon das Urteil zu erwarten.

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