Prozess gegen Ehranger geplatzt
Trier · Weil einer der beiden Schöffen gestorben ist, muss ein langwieriger Prozess gegen einen Trierer noch einmal ganz von vorne beginnen. Angeklagt ist der 31-jährige Ehranger wegen zahlreicher Delikte, darunter Körperverletzung, Drogenhandel, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung und Beleidigung.
Trier. Rekordverdächtige 42 Minuten hatte Staatsanwältin Anna Koch am 27. September benötigt, um die Anklageschrift vor der Ersten großen Kammer des Trie rer Landgerichts vorzutragen. 31 Delikte wirft die Staatsanwaltschaft dem 31-jährigen Trierer darin vor. Zwischen Mai 2011 und Dezember 2012 soll er unter anderem mehrfach mit Marihuana gehandelt, seine Ex-Freundin bedroht und angegriffen, einem 17-Jährigen eine Zigarette auf der Stirn ausgedrückt und einen räuberischen Angriff auf einen Kraftfahrer verübt haben. Die Liste der Straftaten ist so lang, dass bereits 14 Verhandlungstage nötig waren mit stundenlangen Anhörungen.
Jetzt muss der Prozess nochmal ganz von vorne beginnen. Denn ein Schöffe der mit zwei Schöffen und drei hauptberuflichen Richtern besetzten Kammer ist verstorben.
Der 55-Jährige ist in der vergangenen Woche bei Fällarbeiten in einem Waldstück in der Verbandsgemeinde Kell am See von einem Baum erschlagen worden (der TV berichtete). Der Mann war Polier einer Fachfirma, die rund um den Hochwald ort Lampaden mit Flurbereinigungsarbeiten beschäftigt war. Der abgesägte Baum hatte sich beim Fällen gedreht, stürzte in eine unvorhergesehene Richtung und schlug dem Vorarbeiter so heftig in den Rücken, dass dieser noch an der Unfallstelle starb.
Stirbt ein Schöffe oder ein anderes Mitglied einer Kammer während des Prozesses, rückt ein Ersatz nach. Weil sowohl die Laien als auch die Berufsrichter allerdings alle Prozessinhalte in der Verhandlung persönlich miterleben müssen, um sich einen objektiven und vollständigen Eindruck verschaffen zu können, muss die Hauptverhandlung in einem solchen Fall von Anfang an neu aufgerollt werden - inklusive aller bisherigen Zeugenaussagen, Anhörungen und Einlassungen.
"Das bedeutet eine Menge Mehrarbeit - lässt sich aber leider nicht vermeiden", sagt Rechtsanwalt Otmar Schaffarczyk, der den Angeklagten vor dem Landgericht vertritt.
Der neue Schöffe rückt von der Ersatzschöffenliste des Gerichts nach. "Weil alle Termine neu ausgemacht werden müssen, wird die Verhandlung wohl erst Ende März fortgesetzt werden können - mit der Verlesung der Anklageschrift", erläutert Gerichtspressesprecherin Corinna Kraus auf TV-Nachfrage.
Ob der seit Anfang 2013 in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte weiter im Gefängnis bleibt, entscheidet das Oberlandesgericht (OLG). Vorgesehen ist in der Prozessordnung, dass Verhandlungen spätestens nach sechs Monaten U-Haft beginnen müssen. "Dadurch, dass der Prozess von vorne beginnen muss, verzögert sich die U-Haft", sagt Pressesprecherin Kraus. "Wir haben das Oberlandesgericht daher um eine Haftprüfung gebeten." Sollte das OLG entscheiden, dass die Vorwürfe gegen den Angeklagten es nicht zulassen, den 31-Jährigen weiter in Haft zu behalten, könnte der Trierer - zumindest vorerst - freigelassen werden. woc