Landgericht Trier Prozess offenbart, wie eine Krankheit zwei Leben zerstören kann

Trier · Die Trierer Schwurgerichtskammer hat das Verfahren um den gewaltsamen Tod einer über 70-jährigen Frau fortgesetzt. Sie soll von ihrem Ehemann erstochen worden sein.

 Landgericht Trier.

Landgericht Trier.

Foto: TV/Verona Kerl

  Der Fall vor dem Landgericht Trier hat einen Täter, aber keinen Schuldigen. Der 74-Jährige, der am 28. Januar seine Ehefrau mit sieben Messerstichen getötet haben soll, leidet an einer schweren psychischen Störung, die wohl nicht gleichmäßig, sondern in wellenartigen Schüben verläuft. Der Bluttat in einem kleinen Ort im Kreis Trier-Saarburg soll eine längere depressive Phase des Mannes  vorausgegangen sein. Es ist davon auszugehen, dass er im Zustand der Schuldunfähigkeit  handelte. Er ist derzeit  vorläufig in der psychiatrischen Klinik Nette-Gut untergebracht und hat dort die Tat gegenüber einem psychiatrischen Gutachter wohl eingeräumt. Am Ende dieses sogenannten  Sicherungsverfahrens erwartet ihn keine Haftstrafe, voraussichtlich aber eine unbefristete Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie.