Prozess „Stress“ auf der Erdbeerkirmes

Trier  · Wollte ein 34-Jähriger seine Ex-Freundin auf der Zewener Kirmes ermorden? Am jüngsten Verhandlungstag bemühte sich die Trierer Schwurgerichtskammer, weitere Hintergründe der Tat zu beleuchten.

Prozess Mordversuch Zewener Kirmes
Foto: TV/Friedemann Vetter

Versuchter Mord: Die Anklage gegen einen 34-jährigen Zewener ist heftig. Sollte die Schwurgerichtskammer zum selben Ergebnis kommen, wären dem Angeklagten mindestens drei Jahre Haft sicher. Tatort war am Sonntag, 2. Juli 2017, der Festplatz der Zewener Erdbeerkirmes. Seit Stunden hatten dort der Angeklagte und seine 24-jährige Ex-Freundin zusammen mit Freunden und Bekannten an einem Bierstand gefeiert. Der Alkohol floss wohl reichlich und alle schienen froh und heiter. Doch zu vorgerückter Stunde passierte es: Als die 24-Jährige die Toilette aufsuchen wollte, folgte ihr der Ex-Freund, fiel sie von hinten an und würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit. Vermutlich nur das schnelle Eingreifen der anderen rettete der schon blau angelaufenen Frau das Leben (der TV berichtete). Die Staatsanwaltschaft interpretiert die Tat als versuchten Mord aus Heimtücke. Der Angeklagte habe sich von der Ex-Freundin verletzt gefühlt und in Tötungsabsicht gehandelt.

Am jüngsten Verhandlungstag hörte die Kammer eine Reihe von Zeugen aus dem persönlichen Umfeld des Angeklagten und des Opfers. Die meisten waren am 2. Juli auf dem Festplatz unmittelbar dabei. Und gerade letztere haben heute Probleme, sich an die Abläufe erinnern zu können. Von der Vorsitzenden Richterin Petra Schmitz zum Alkoholkonsum an dem Abend gefragt, bringt es ein Zeuge so auf den Punkt: „Ich war am Sonntag zwar selbst nicht da, aber das stand wohl ,Oberkante-Unterlippe‘, wie allgemein erzählt wurde.“ Die zahlreichen Zewener im Zuhörerraum lachen. „Nicht er ist ihr auf dem Fest nachgelaufen, sondern sie hat schon am Vorabend wie eine Klette an ihm gehangen“, erklärt die nächste Zeugin, „das war definitiv so und sehr auffallend für mich.“ Und alle zeichnen ein positives Bild des Angeklagten. „Ein immer hilfsbereiter Mensch“, sagen sie und fügen meist hinzu: „Mit leider oft zu großer Klappe, zu schnell mit dem Mundwerk.“ Dass er „sehr traurig über die Trennung von der Freundin war“, berichtet eine weitere Zeugin.  Ein Zeuge hatte erst telefonisch von dem Vorfall erfahren. „Es hat etwas Stress gegeben, jemand ist gewürgt worden“, habe ihm ein Bekannter berichtet und hinzugefügt: „Aber alles halb so wild gewesen, keine Polizei und kein Krankenwagen auf dem Platz.“ Am Montagabend sei die Ex-Freundin auch wieder auf dem Fest gewesen. Der Zeuge: „Mir fiel nur auf, dass sie keineswegs wie eine Person wirkte, die man am Vortag versucht hatte umzubringen.“

Die Verhandlung wird am Donnerstag, 9 Uhr, fortgesetzt. Möglicherweise wird ein Gerichtsmediziner gehört.

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