Prozess nach Autoraub mit Messer: Landgericht Trier spricht 46-Jährigen frei

Trier · Eine Frau wird in Trier-Feyen mit einem Messer bedroht, ihr Auto geraubt. Als der Wagen Monate später wieder auftaucht, finden die Ermittler darin eine Zigarette mit Spuren eines ohnehin Tatverdächtigen. Den hat das Landgericht Trier aber nach eintägigem Prozess freigesprochen.

Petra Schmitz, Vorsitzende Richterin am Landgericht Trier, zitiert den berühmten Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten", kurz nachdem die Erste Große Strafkammer einen 46-jährigen Trierer vom Vorwurf des schweren Raubs freigesprochen hat. Trotz vieler belastender Indizien könne nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass es wirklich dieser Mann gewesen ist, der am 5. Dezember 2013 in der Fritz-Quant-Straße einer 51-Jährigen das Auto stahl, indem er ihr ein Messer unter die Nase hielt.

Die Geschädigte ist selbst als Zeugin geladen. Noch heute versagt ihr die Stimme bei der Erinnerung an das Geschehen: wie da plötzlich dieser Mann ist, als sie gerade aussteigen will. Dieses lange Messer, die Forderung: "Ich brauche Ihr Auto!" Die schlagartige Bedrohung und Ohnmacht machen ihr bis heute Angst. Wie betäubt habe sie die Golf-Schlüssel ausgehändigt. Der Mann war unmaskiert, trug allerdings eine Mütze, und es war dunkel. Er sagte, er müsse zu seiner Tochter nach Köln. Er stelle das Auto dort am Hauptbahnhof ab. Doch es blieb verschwunden - bis Mai 2014: Dann meldeten Anwohner am Trierer Weidengraben, dass dort ein Golf stehe.
Tatsächlich war es der geraubte Wagen: Während einige Wertsachen verschwunden blieben, fanden die Ermittler etwas anderes, wie sie als Zeugen vor Gericht schildern: eine Zigarettenkippe im Aschenbecher. Deren Untersuchung ergibt, dass sie von dem Mann geraucht worden ist, der in Trier auf der Anklagebank sitzt.

Er wurde festgenommen, als er sich wegen einer anderen Sache stellen wollte: wegen eines Betrugs, für den er derzeit im Gefängnis sitzt. Dabei hatten die Ermittler den Gerichtsbekannten schon kurz nach dem Autoraub im Visier. Über etliche Jahre ist der arbeitslose Installateur regelmäßig straffällig geworden: Körperverletzung, Bedrohung, übelste Beleidigungen füllen Aktenstapel - vor allem aber Taten in Zusammenhang mit Autos. Der Angeklagte hat schon früh seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer verloren. Das hielt ihn aber nicht davon ab, sich regelmäßig ans Steuer zu setzen - meist gegen den Willen der Fahrzeughalter, fast immer betrunken oder bekifft oder mit Amphetaminen im Blut. Mehrfach wurden bei resultierenden Unfällen Unbeteiligte verletzt. Und einmal verschaffte sich der Mann ein Auto, indem er dessen Besitzer mit einem Messer bedrohte.

Doch weder die vielen ins Bild passenden Vorstrafen, die DNS-Spuren noch die Tatsache, dass eine Tochter des Angeklagten tatsächlich in Köln lebt, wohin der Täter angegeben hatte, fahren zu wollen: All das reicht nicht aus, um den Mann zu verurteilen, erklärt Richterin Schmitz. "Wir müssen nichts zu Gunsten des Angeklagten erfinden, dürfen aber auch vor Alternativen nicht die Augen verschließen!" Das Opfer erkenne den Angeklagten nicht wieder, das Auto habe womöglich wochenlang für jedermann zugänglich am Weidengraben gestanden. Und die Zigarette könne auf vielen Wegen hineingelangt sein - nein, die Indizien seien zu schwach.

Der Angeklagte hat die ganze Verhandlung meist reglos verfolgt und auch während der Ermittlungen eisern geschwiegen - das darf ihm nicht zu seinen Ungunsten ausgelegt werden. Und so folgt das Gericht der Forderung des Verteidigers Michael Küppers: Freispruch.

Noch ist der aber nicht rechtskräftig: Staatsanwältin Saskia Mielke, die eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und acht Monate gefordert hat, behält sich vor, in Revision zu gehen.

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