Justiz Prozess um Einbruchserie in Trier und der Region: Angeklagte sind geständig

Trier/Föhren · Schneller als erwartet könnte vor dem Trierer Landgericht der Prozess gegen drei Serieneinbrecher enden. Die jungen Männer zeigen sich kooperationsbereit.

 Ein „Einbrecher“ hebelt mit einem Brecheisen eine Tür  auf. Diese Szene ist gestellt. Fast 30 echte Einbrüche in Gaststätten in Trier sowie in den Kreisen Trier-Saarburg und Bernkastel-Wittlich hingegen werden den drei Angeklagten vor dem Trierer Landgericht zur Last gelegt.

Ein „Einbrecher“ hebelt mit einem Brecheisen eine Tür  auf. Diese Szene ist gestellt. Fast 30 echte Einbrüche in Gaststätten in Trier sowie in den Kreisen Trier-Saarburg und Bernkastel-Wittlich hingegen werden den drei Angeklagten vor dem Trierer Landgericht zur Last gelegt.

Foto: dpa/Silas Stein

Die Liste der Gaststätteneinbrüche ist lang, und entsprechend lang hätte der Prozess vor der Ersten Großen Jugendkammer des Landgerichts dauern können. Fast 30 Einbrüche in Gaststätten in Trier sowie in den Kreisen Trier-Saarburg und Bernkastel-Wittlich sind in der Anklageschrift aufgelistet, hinzu kommen noch einige Verkehrsverstöße. Die drei Angeklagten aus Trier und dem Kreis Trier-Saarburg sind jung, aber bei Polizei und Justiz längst „alte Kunden“. Sie hatten es laut Staatsanwaltschaft bei ihren nächtlichen Einbruchstouren zwischen April und August 2018 ausschließlich auf Lokale mit Spiel­automaten abgesehen. Die Summe der Beute und des angerichteten Sachschadens wird auf rund 50 000 Euro geschätzt.

„Die Automaten sind ja nicht sonderlich gesichert, die hat man schnell auf“, sagt der Angeklagte K., der am jüngsten Verhandlungstag ein umfassendes Geständnis abliefert und sich quasi als Initiator der Einbruchserie outet. Und er sagt auch, warum er auf Beutezug ging: „Ich brauchte das Geld für Drogen, und außerdem spiele ich gerne selbst an den Automaten.“

Desaströs erscheinen die Lebensläufe von K. (28), B. (26) und W. (20). In instabilen Familienverhältnissen aufgewachsen, frühe Schulprobleme, frühe Drogenerfahrung, Jugendmaßnahmen, abgebrochene Lehren und Praktika, Hilfsjobs und Kündigungen wegen Drogenproblemen, Strafvollzug mit Therapieversuchen und Rückfälle. Die Angeklagten K. und B. kennen sich aus dem Knast.

Hätte das Trio zu den Tatvorwürfen geschwiegen, wäre eine lange Beweisaufnahme mit Terminen bis in den März hinein die Folge gewesen. Eine vom Vorsitzenden Richter Günther Köhler angebotene Verfahrensverkürzende Absprache zwischen Kammer, Anklage und Verteidigung scheitert am jüngsten Verhandlungstag. Mit dieser Absprache wäre den Angeklagten ein fester Strafrahmen zugesichtert worden. Voraussetzung: Alle drei hätten zu vollen Geständnissen bereit sein müssen. Darauf wollen sich B. und W. aber zunächst nicht einlassen. Nur Verteidiger Michael Hasslacher verkündet die Bereitschaft seines Mandanten K. zu einem vollen Geständnis. Geflissentlich geht der 28-Jährige danach mit dem Vorsitzenden die „Tatenliste“ durch, erklärt detailliert die Abläufe in den betroffenen Gaststätten. Zwangsläufig werden dabei von ihm auch die beiden Mitangeklagten B. und W. belastet, denn er muss Ross und Reiter nennen. Er sagt aber auch, dass er nicht an allen Einbrüchen und Versuchen beteiligt war. So streitet er etwa die Mitwirkungen an zwei Einbruchsversuchen in Bernkastel-Kues entschieden ab. Offen bleiben die Rollen seines jüngeren Bruders wie auch einer Freundin. Der Bruder war wohl mehrfach mit K. „vor Ort“, und die Freundin chauffierte die wechselnde Gruppe zu den Tatorten oder lieh K. dazu ihr Auto. Gegen die Letzteren zwei wird daher noch gesondert ermittelt.

Nach dem Geständnis von K. ist die Luft für die beiden Mitangeklagten W. und B. spürbar dünn geworden. Hier hilft kein Leugnen mehr – stattdessen zeigen sie sich plötzlich auch sehr redefreudig. Allerdings bestätigt B., was K. schon selbst erklärt hatte: Er war von K. zur Mitwirkung an den Einbrüchen überredet worden, „obwohl ich erst gar nicht wollte, aber dringend Geld für Drogen brauchte.“

Das Ergebnis fasst Vorsitzender Köhler dann so zusammen: „Die Hauptverhandlung kann nun deutlich gestrafft werden. Aufgrund der Einlassungen besteht nur noch in zwei Fällen Aufklärungsbedarf.“ Vier ursprünglich eingeplante Sitzungstage können vermutlich gestrichen werden.

Die Verhandlung wird am 19. Februar fortgesetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort