Prozess um Exhibitionismus in Trier: Gericht bestellt Gutachten

Trier · Ein 29-jähriger Trierer ist angeklagt, sich zwei Mal in der Öffentlichkeit entblößt gezeigt zu haben. Das Amtsgericht Trier lässt durch einen Gutachter prüfen, inwieweit der Angeklagte überhaupt schuldfähig ist.

Prozess um Exhibitionismus in Trier: Gericht bestellt Gutachten
Foto: Cheryl Cadamuro

6. September 2011, gegen 15 Uhr. In der Straße Weberbach in Trier entblößt sich ein Mann und fällt dadurch einem Zeugen auf. Am nächsten Tag spielt sich ein ähnlicher Vorfall an der Bushaltestelle Kreuzflur am Trimmelter Hof ab. Die Polizei ermittelt einen verdächtigen 29-Jährigen.

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage beim Amtsgericht Trier. Bei der mündlichen Verhandlung am gestrigen Montag bestreitet der Angeklagte die Vorwürfe nur teilweise: "Die Sache in der Weberbach war ein Fehler von mir. Meine Motivation war aber nicht, mich dadurch zu erregen, dass ich dabei gesehen werde." Als Strafrichter Hans-Jürgen Ferring nachhakt, gibt der Angeklagte bereitwillig Auskunft über seine Situation: "Ich habe gewisse Aufmerksamkeitsstörungen. Mein Leben läuft schlecht, ich habe generelle und finanzielle Probleme."

Eine Zeugin schildert die Szene an der Bushaltestelle: "Er hat mich dabei angeschaut, aber nichts gesagt." Vermutlich habe er sich gezielt jemanden für seine exhibitionistischen Handlungen gesucht. Er sei ihr zuvor schon mehrfach aufgefallen, weil er in der Öffentlichkeit zum Beispiel mit sich selbst rede. Der Zeuge der Szene in der Weberbach gibt an, der 29-Jährige habe in Richtung einer Frau mit einem Kind geschaut, die auf der anderen Straßenseite gegangen seien. "Da habe ich gedacht: So eine Sauerei!", begründet der Zeuge seine Anzeige bei der Polizei. "Ich habe keine Frau und kein Kind gesehen", versichert der Angeklagte.

Wegen seiner diffusen Aussagen über mögliche psychische Probleme und seiner lauten Unmutsäußerungen während der Verhandlung beschließt das Gericht, den Prozess zu vertagen und ein Gutachten zur Schuldfähigkeit in Auftrag zu geben. Der Angeklagte stimmt zu, sich von einem Facharzt untersuchen zu lassen.

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