Prozess um Falschaussage: Neuer Termin notwendig

Trier · Ein 23-jähriger Trierer steht wegen einer Falschaussage vor dem Amtsgericht: Er war im Juni 2013 als Zeuge in einem Körperverletzungsprozess geladen. Der damals Angeklagte war beschuldigt worden, einen Mann mit einem Baseballschläger angegriffen und verletzt zu haben.

Der 23-Jährige hatte damals fälschlicherweise behauptet, er und nicht der Angeklagte sei der Angreifer gewesen. Das Gericht fiel nicht darauf herein, der seinerzeit Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe.
Wegen der Falschaussage muss der junge Trierer sich jetzt verantworten. Gestern sollte die Verhandlung vor dem Amtsgericht laufen, doch der Termin platzte. Der Angeklagte machte von seinem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch: "Ich habe damals meine Aussage gemacht und sage nichts mehr", betonte er. Richterin Petra Nicklas hatte den Prozess gerade erst aufgerufen, da musste sie ihn schon wieder schließen, denn es waren keine Zeugen geladen. "Ich bin nicht davon ausgegangen, dass Sie nichts sagen wollen", teilte sie dem Angeklagten mit, betonte aber gleichzeitig, dass es sein gutes Recht sei zu schweigen.
Nicklas kündigte an, es werde ein neuer Termin festgesetzt. Dieser ist noch nicht bekannt. Eine uneidliche Falschaussage wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein Meineid dagegen ist ein Verbrechen, das mit Freiheitsstrafen von einem bis fünfzehn Jahren geahndet wird. jp

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