Prozess um Körperverletzung im Eros Center in Trier wird fortgesetzt

Trier · Beim zweiten Prozesstag im Trierer Landgericht um die schwere Körperverletzung im Trierer Eros Center geht es weiter um die Frage, ob der Angeklagte aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum Erinnerungslücken hat. Ein Urteil gegen den Mann aus dem Kreis Cochem-Zell wird erst am 6. Oktober gesprochen.

 Der Tatort: Im Eros-Center in Trier-West ist eine Frau derart zusammengeschlagen worden, dass sie nicht mehr ansprechbar war. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Der Tatort: Im Eros-Center in Trier-West ist eine Frau derart zusammengeschlagen worden, dass sie nicht mehr ansprechbar war. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Trier. Etwa 20 Jägermeister, einige Gläser Bier und einen Cocktail hat der Angeklagte in der Nacht zum 9. Februar getrunken. Dazu noch eine oder zwei Amphetamin-Tabletten eingenommen. Welche Rolle dieser Konsum gespielt hat bei der schweren Körperverletzung einer Prostituierten, die dem 21-Jährigen vorgeworfen wird, darum geht es auch beim zweiten Prozesstag vor dem Trierer Landgericht. Laut Anklage hat der Mann aus dem Kreis Cochem-Zell am frühen Morgen nach Besuch einer Party im Mergener Hof die Frau im Eros Center brutal angegriffen und mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen. Die Geschädigte erlitt erhebliche Prellungen und einen Kieferbruch.
Schon am ersten Verhandlungstag berief sich der Angeklagte in einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung auf Erinnerungslücken. Nachdem am ersten Prozesstag die Freunde des jungen Mannes gehört wurden sowie unter Ausschluss der Öffentlichkeit das Opfer selbst, stehen am zweiten Tag die Aussagen der ermittelnden Polizeibeamten im Mittelpunkt der Zeugenbefragung.
Einer der befragten Kriminalbeamten berichtet von einem Anruf beim Vertrauenstelefon der Polizei, nachdem in der Presse Fotos von der Überwachungskamera veröffentlicht wurden. Dieser Informant hatte berichtet, dass es sich bei dem Gesuchten um den Angeklagten handeln könne. Ein weiterer Polizist informiert über die Verhaftung des Angeklagten. Bei der Durchsuchung von dessen Wohnung habe er zunächst ruhig und gefasst gewirkt und sich von den Vorwürfen distanziert, später habe er die Taten eingeräumt. Schon da habe er angegeben, sich nicht an alles erinnern zu können. Der Mann habe sich entsetzt über seine eigene Tat gezeigt. "Wie behindert kann man sein, dass man so etwas macht?", habe er damals gesagt. Er habe das Geschehene auf den Alkohol und die Drogen geschoben: "Das war nicht ich, das haben die Drogen aus mir gemacht."
Bevor die Verhandlung vertagt wird, verliest Richter Armin Hardt noch die Strafakte des Angeklagten. Demnach ist er schon in der Vergangenheit durch Körperverletzung und Sachbeschädigung aufgefallen und jeweils unter Auflage von Geldzahlung verwarnt worden. Jedes Mal gingen der Besuch eines Festes und erheblicher Alkoholkonsum voraus. Auch das psychologische Gutachten, das während des Prozesses vorgetragen wird, geht von Wahrnehmungsstörungen durch Betäubungsmittel aus. Inwieweit das aber für die Tat eine Rolle gespielt hat, kann nicht eindeutig geklärt werden.
Der Prozess wird am Montag, 6. Oktober, um 14 Uhr fortgesetzt. Dann soll laut Richter Hardt auch das Urteil gesprochen werden.

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