Prozess um Raubüberfall: Staatsanwalt soll in den Zeugenstand
Trier · Rechtsanwalt Otmar Schaffarczyk will Staatsanwalt Benjamin Gehlen in den Zeugenstand des Trierer Landgerichts zitieren. Grund für das ungewöhnliche Ansinnen: Ein Vertrauensmann von Staatsanwaltschaft und Polizei könnte mitverantwortlich für die Raubüberfälle sein, die die Staatsanwaltschaft Schaffarczyks Mandanten vorwirft.
Trier. Die Begleitumstände des Prozesses vor der ersten großen Strafkammer des Trierer Landgerichts könnte man sich kaum schillernder ausdenken: Die ganze Sache trägt sich zu im zwielichtigen Teil des Trierer Schrotthandel-Milieus. Es gibt einen Vertrauensmann von Polizei und Staatsanwaltschaft, der selbst schon öfter Ärger mit den Ordnungsbehörden hatte. Diesmal ist der V-Mann allerdings Hauptbelastungszeuge. Aufgrund seiner Aussage hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den 47-jährigen R. erhoben.
V-Mann M. behauptet, dass R. an zwei schweren Raubüberfällen beteiligt gewesen sei und einen Einbruch und zwei weitere schwere Raubüberfälle alleine begangen habe.
Der Angeklagte R. hat zwar zugegeben, bei zwei Raubüberfällen als Fahrer (siehe Extra) mitgemacht zu haben. Organisiert und in die Wege geleitet habe diese Überfälle allerdings der V-Mann höchstselbst. Mit dem Einbruch und den zwei weiteren Raubüberfällen will der Angeklagte gar nichts zu tun gehabt haben, vielmehr habe auch in diesen Fällen V-Mann M. zumindest die Strippen gezogen.
Die Staatsanwaltschaft weiß nichts von einer Mittäterschaft ihres V-Manns. Vielmehr hatte sie diesem sogar eine Belohnung gezahlt für seine Auskünfte, die die Anklage seines ehemaligen Geschäftspartners R. möglich gemacht haben.Antrag verschoben
Um die Gemengelage aufzuklären, hat Rs. Verteidiger, Rechtsanwalt Otmar Schaffarczyk, am Mittwoch verlangt, dass Staatsanwalt Benjamin Gehlen im Zeugenstand aussagen soll. "Ihr V-Mann hat meinen Mandanten belastet, weil er durch die Belohnung einen finanziellen Anreiz für diese falschen Beschuldigungen hatte", ging Schaffarczyk vor Gericht Staatsanwalt Gehlen an. Richterin Petra Schmitz schob Schaffarczyks Antrag auf einen späteren Verhandlungstag auf. Zunächst wurden die beiden Opfer der Raubüberfälle gehört, bei denen R. als Fahrer fungiert hat.
Beide Frauen hatten nach den Überfällen im Herbst 2009 und im Februar 2010 bei der Polizei auf die Frage, wer für die Taten infrage kommen könnte, auch den Namen des V-Manns M. zu Protokoll gegeben. "Die Polizei ist dem allerdings nicht nachgegangen. Warum?", fragte Zeugin L. das Gericht. Rechtsanwalt Schaffarczyk fuhr dazwischen: "Weil M. von der Polizei geschützt wird!" Auch die zweite Zeugin wundert sich, warum die Polizei nicht auch gegen M. ermittelt hat - und nährt so die Zweifel, die Rechtsanwalt Schaffarczyk an dem V-Mann und dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft gesät hat.
Nächster Verhandlungstag ist am Dienstag, 18. Februar.Extra
Haupttäter bei den beiden Raubüberfällen, in denen der Angeklagte R. als Fahrer fungiert hat, ist der 30-jährige H. Der hat gestanden, die beiden Frauen zu Hause aufgesucht und zusammengeschlagen zu haben. Seine Suche nach Geld und Wertgegenständen blieb dabei allerdings weitgehend erfolglos (der TV berichtete). Die Verhandlung gegen H. soll vom Prozess gegen den Angeklagten R. und die Wirrungen um den V-Mann der Staatsanwaltschaft abgekoppelt werden. Ein Urteil gegen H. könnte daher an einem der beiden kommenden Verhandlungstage fallen. woc