Prozess um tödliches Baumunglück in Trier: Gärtnermeister will Freispruch und legt Berufung ein

Trier (dpa/lrs) · Der Prozess um ein Baumunglück mit einer Toten vor knapp zwei Jahren in Trier wird neu aufgerollt: Von Montag, 6. Oktober, an muss sich ein 54-jähriger Gärtnermeister in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Trier unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Der Prozess um ein Baumunglück mit einer Toten vor knapp zwei Jahren in Trier wird neu aufgerollt: Von Montag (6. Oktober) an muss sich ein 54-jähriger Gärtnermeister der Stadt in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Trier wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Der Mitarbeiter des Grünflächenamtes war Ende November 2013 zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden, weil er nach Auffassung des Amtsgerichts den Sturz einer maroden Kastanie hätte verhindern können. Bei dem Unglück wurde eine 70-Jährige erschlagen.

Gärtner hätte Baum untersuchen müssen

Laut Gericht hätte der Gärtner, der für die Zweitkontrollen von beschädigten Bäumen zuständig war, den 18 Meter hohen Baum vorher untersuchen und fällen lassen müssen. Das Gericht wies damals auch auf „schwerwiegende Organisationsmängel“ in der städtischen Baumpflege-Abteilung hin: So sei die Arbeit des Mitarbeiters nicht kontrolliert worden. Und er sei mit seiner Zuständigkeit für mehrere Tausend Bäume an seine Grenzen geführt worden.

Bei dem Unglück im November 2012 war zudem ein weiterer Fußgänger schwer verletzt worden. Nach dem Urteil hatte der Gärtnermeister Berufung eingelegt, weil er einen Freispruch erreichen will. Der Berufungsprozess ist zunächst bis zum 29. Oktober terminiert.