Prozess wegen Raubüberfall: Wachtmeister müssen Angeklagten bändigen

Trier · Mehrere Justizbeamte haben einen 38-jährigen Angeklagten am Landgericht Trier festhalten müssen, weil er sich partout nicht beruhigen wollte. Ein Mitangeklagter wurde wegen zweier Raubüberfälle zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt.

 Das Trierer Landgericht

Das Trierer Landgericht

Foto: Friedemann Vetter

Die Dritte Große Strafkammer des Landgerichts Trier erlebt eine Extremsituation. Die beiden angeklagten Trierer haben längst gestanden, Gaststätten und Spielhallen überfallen zu haben. Doch am Tag der geplanten Urteilsverkündung rastet der 38-jährige Angeklagte aus, als er in den Saal gebracht wird. Zusätzlich zu seinen Handschellen fixiert ein Wachtmeister seinen Kopf. Bis zu acht Beamte sichern den Angeklagten und sein Umfeld, versuchen ihn vergeblich zu beruhigen. "Ich kann so nicht sitzen", ruft der 38-Jährige. Und immer wieder: "Mir ist alles egal."

Die Öffentlichkeit wird kurz des Saals verwiesen. Wenig später wird der Angeklagte abgeführt. Vorsitzender Richter Armin Hardt gibt eine Aussage des Mannes zu Protokoll: "Sie können mir die Höchststrafe geben, Sicherungsverwahrung verhängen und mir das Urteil zuschicken. Ich werde an der Verhandlung nicht teilnehmen."

Am Vortag der Verhandlung attestierte eine Ärztin aus der Psychiatrie bei dem Angeklagten eine Verschlechterung nach einem Bandscheibenvorfall. Ein Chirurg erklärte ihn jedoch für verhandlungsfähig. Die Kammer entscheidet schließlich, das Verfahren abzutrennen und gegen den 40-jährigen Komplizen sofort weiterzuverhandeln.

Bei ihm, der sich ganz ruhig verhält, geht es um zwei mehr oder weniger misslungene bewaffnete Überfälle: Eine Spielhalle verlies der Angeklagte ohne Beute, als ihn die Bedienung trotz Maskierung erkannte. Auch die Wirtin seiner Stammkneipe entlarvte ihn, als er dort zusammen mit dem 38-Jährigen 85 Euro raubte.

Vor Gericht fordert Staatsanwältin Anna Koch für den mehrfach Vorbestraften eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren. Verteidiger Rüdiger Böhm plädiert für ein milderes Urteil: "Der Mensch ist zu bestrafen, nicht die Tat." Der Angeklagte selbst betont: "Wäre ich nicht unter Drogeneinfluss gewesen, wären die Taten nie geschehen."

Das Urteil lautet: fünf Jahre und sechs Monate Gefängnis. Neben dem Geständnis hält die Kammer dem 40-Jährigen zugute, dass seine Steuerungsfähigkeit möglicherweise eingeschränkt gewesen sei. Er ist seit Jahrzehnten drogensüchtig. Zudem blieb es im Fall Spielhalle beim versuchten Raub. Der Angeklagte nimmt das Urteil an, die Staatsanwaltschaft behält sich Rechtsmittel vor.

Wann das abgetrennte Verfahren gegen den 38-Jährigen weitergeht, steht noch nicht fest.

Das Gericht ordnet die Unterbringung des Angeklagten in einer geschlossenen Entzugsklinik an. Schließt der 40-Jährige die etwa zweijährige Therapie erfolgreich ab, kann die Hälfte der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.Extra EntzugsklinikParagraf 64 Strafgesetzbuch: "Hat eine Person den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird sie wegen einer rechtswidrigen Tat, die sie im Rausch begangen hat oder die auf ihren Hang zurückgeht, verurteilt (..., so soll das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass sie infolge ihres Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird."

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