Prozess: Zweifel an Brandstiftung überwiegen

Trier/Konz/Bitburg · Ein 42-jähriger gebürtiger Konzer soll seine Nachbarschaft in Trier terrorisiert und ein Feuer in der Wohnung seiner Ex-Freundin in Bitburg gelegt haben. Doch ein Brandgutachten lässt beim Gerichtsprozess Fragen offen.

Trier/Konz/Bitburg. Fest steht, dass am 1. Februar 2013 eine Wohnung in Bitburg ausgebrannt ist. Ein technischer Defekt habe das Feuer nicht verursacht, sagt der Brandsachverständige Torsten Kuchhäuser vor dem Trierer Landgericht. Der Experte trägt am zweiten Tag des Prozesses gegen einen 42-jährigen gebürtigen Konzer ein Gutachten vor, kann aber nicht endgültig klären, ob der Angeklagte den Brand gelegt hat. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann wegen schwerer Brandstiftung und elf weiterer Delikte angeklagt - darunter Tierquälereien, Beleidigungen und Diebstähle. Er soll seine Nachbarn in Trier-Weismark geradezu terrorisiert haben. Die Ankläger wollen den Mann in einer Psychiatrie unterbringen lassen, weil er eine Gefahr für die Gesellschaft sein soll ("Anklage: Feuer gelegt und Katze in Ofen gesperrt", TV vom 15. Januar). Doch die Brandstiftung können weder die Zeugen noch der Gutachter aufklären. Sowohl der Angeklagte als auch seine Ex-Freundin hatten vor Gericht ausgesagt, dass der 42-Jährige die Wohnung mindestens eine Stunde vor Ausbruch des Feuers verlassen habe. Hinzu kommen widersprüchliche Angaben über den lernbehinderten Sohn der Ex-Freundin. Es sei nicht auszuschließen, dass der zum Tatzeitpunkt neunjährige Junge das Feuer verursacht hat, sind sich Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung einig. Um das zu überprüfen, wird für den nächsten Verhandlungstag (Donnerstag, 28. Januar) eine ehemalige Lehrerin des Jungen als Zeugin geladen. Verteidiger Michael Ammer hält es auch für möglich, dass der Brand fahrlässig verursacht wurde. Das kann Gutachter Kuchhäuser bei Ammers Befragung nicht 100-prozentig verneinen: Es sei aber unwahrscheinlich, dass ein Teelicht aus einem Kerzenständer gefallen sei und das Feuer entzündet habe. cmk

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