Querlüftung erhalten

Stadtentwicklung

Zum Thema Bauland in Trier:

Der Gesetzgeber hat im Bundesbaugesetz, unabhängig von den beabsichtigten Darstellungen im Flächennutzungsplan, darauf hingewiesen, dass die Ziele der Raumordnung und Landesplanung im Sinne des Paragrafen 5 abgewogen sein müssen. Dazu gehört, dass der Außenbereich nur in schonender Weise baulich genutzt werden darf. Dazu gehören auch Flächen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsgesetzes. Insbesondere die Erhaltung des ungestörten Kleinklimas zur tief liegenden Altstadt, aber auch der umliegenden Randgebiete. Zur Erhaltung der Querlüftung sind die offenen Flächen des Brubacher Hofs unbedingt von der Bebauung freizuhalten. Nicht der leichtere Grunderwerb darf für die Entscheidung maßgebend sein, sondern der nachhaltige Schaden, der alle trifft.
Es ist kein Entwicklungsfortschritt, zu glauben, man müsse jeden Hektar Umland unter Beton und Asphalt legen, um Wohnraum zu schaffen. Nach Meinung des Herrn Baudezernenten sollen hierfür die landwirtschaftlichen Flächen zum Brubacher Hof erschlossen werden. Die überstürzte Grundsatzentscheidung zur Karnevalszeit des Stadtrats nützt aber nicht. Das Verfahren zum Flächennutzungsplan kann so nicht weitergeführt werden, solange nicht die Bedenken der Bürger einerseits und andererseits die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange bekanntgegeben sind.
Städtebaulich, für unsere Stadt Trier, sollte das Umland freibleiben. Vordringlich sollten die Industriebrachflächen im Westen der Stadt genutzt werden. In diesen Räumen sind Baulandreserven über fünf Jahre hinaus möglich.
Die Damen und Herren des Stadtrats werden gebeten, keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen, bevor nicht Alternativen eingehend geprüft worden sind. Das im TV bekanntgegebene Gutachten genügt meines Erachtens nicht.
Rudolf Mettlach
Trier

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