Radeln nach Regeln

TRIER. (red) Immer wieder kommt es im Straßenverkehr zu Zusammenstößen zwischen Autofahrern oder Fußgängern und Fahrradfahrern. Ursache ist häufig ein Fehlverhalten der Fahrradfahrer.

Erst kürzlich fuhr ein Fahrradfahrer eine Fußgängerin auf dem Gehweg an und flüchtete (der TV berichete). Alleine im vergangenen Jahr nahmen die Beamten der Polizeiinspektion Trier 65 Verkehrsunfälle auf, die von Fahrradfahrern verursacht worden waren. Bei 45 dieser Unfälle waren Verletzte zu beklagen. Häufigste Unfallursachen sind laut Mitteilung der Polizei das verbotswidrige Benutzen von Gehwegen und die Missachtung der Vorfahrtsregeln. Die Polizei weist darauf hin, dass Gehwege nur von Kindern bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr mit dem Fahrrad befahren werden dürfen. Sind Radwege vorhanden, so sind diese von den Radfahrern zu benutzen. Einbahnstraßen dürfen nur dann in entgegen gesetzter Richtung befahren werden, wenn dies durch ein Zusatzschild ausdrücklich erlaubt ist. Diese Regeln werden nach Auffassung der Polizei in zunehmendem Maße von Radfahrern nicht beachtet. Daher werden die Beamten der Polizeiinspektion in den kommenden Wochen verstärkt die Einhaltung der Regeln kontrollieren.

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