Radikal-Lösung fürs Gillenbachtal?

Anwohner des Gillenbachtals wollen auf dem Klageweg erreichen, dass Unbefugte nicht mehr den Weg über Sirzenich nach Trier befahren. Die Beklagte, die VG Trier-Land, will aber keine Schranke aufstellen.

 Eng für den Verkehr wird's im Gillenbachtal nicht nur an diesem Brücken-Engpass. Damit unbefugte Kraftfahrer den Wirtschaftsweg aus Sirzenich (unten rot eingezeichnet) nicht mehr nutzen können, fordern die Anwohner eine Sperrung mittels Schranke im oberen Bereich. TV-Foto: Albert Follmann

Eng für den Verkehr wird's im Gillenbachtal nicht nur an diesem Brücken-Engpass. Damit unbefugte Kraftfahrer den Wirtschaftsweg aus Sirzenich (unten rot eingezeichnet) nicht mehr nutzen können, fordern die Anwohner eine Sperrung mittels Schranke im oberen Bereich. TV-Foto: Albert Follmann

Trier/Sirzenich. Ein knapp drei Meter breiter Wirtschaftsweg schlängelt sich über anderthalb Kilometer von Sirzenich durch den Trierer Stadtwald hinab ins Gillenbachtal. Die landschaftlich reizvolle Strecke wird gerne von Wanderern genutzt, aber auch so mancher Autofahrer wirft regelmäßig ein Auge auf sie - unberechtigterweise. Das Sträßchen ist nämlich nur für den Forst- und landwirtschaftlichen Verkehr sowie für Fahrräder und Motorräder zugelassen.Zwei Anwohner des Gillenbachtals wollen sich nicht mehr länger gefallen lassen, dass Unbefugte ihre Ruhe stören und mit ihren Fahrzeugen Gefahrensituationen heraufbeschwören - sie reichten Klage beim Verwaltungsgericht ein. Ihr Ziel: Die Verbandsgemeinde (VG) Trier-Land soll als zuständige Verkehrsbehörde der Gemeinde Trierweiler-Sirzenich dem wilden Fahren mit dem Aufstellen einer Schranke Einhalt gebieten. Sprecher der Gillenbach-Initiative ist Anwohner und Rechtsanwalt Günther Schmitz. "Hier wird mit Tempo 70 und mehr heruntergebrettert, das geht schon morgens vor sieben Uhr los." Früher seien die unbefugten Autofahrer hauptsächlich wegen Staus auf der B 51 übers Gillenbachtal in die Stadt gefahren, heute seien es täglich dieselben Fahrzeuge, oft gesteuert von Studenten, die zur nahe gelegenen Fachhochschule fahren. Das Kläger-Duo besteht aus Schmitz' Tochter Martina und Markus Schröder, dem Besitzer des Stadtwaldhotels, das zurzeit erweitert wird. Es fänden so gut wie keine Kontrollen durch die Polizei statt, beklagt Günther Schmitz. Er kündigt an, für das Anliegen der Gillenbachtaler notfalls alle Gerichtsinstanzen ausschöpfen zu wollen.Dazu könnte es durchaus kommen, denn die Gemeinde Trierweiler und die VG Trier-Land sehen sich nicht in der Pflicht, den Verkehr durch eine Schranke zu unterbinden. Ortsbürgermeister Matthias Daleiden: "Die Gemeinde hat drei Verbotsschilder aufgestellt, wenn sich nicht daran gehalten wird, ist es Aufgabe der Polizei, dies zu unterbinden." Eine Sperrung sei unangemessen und unverhältnismäßig. Selbst die Stadt Trier lehne eine Schranke ab, obwohl es ja eigentlich deren Anliegen sein müsste. Als "radikal und unpraktikabel" bezeichnet Trier-Lands Bürgermeister Wolfgang Reiland die Forderung nach einer Sperrung. Das Problem sei bekannt, sagt Polizeisprecherin Monika Peters. Kontrollen hätten die verbotene Nutzung nur zeitweise reduziert. Für eine dauerhafte Lösung könne nur eine Schranke sorgen. Meinung Wegweisende Verhandlung Der Streit um das unbefugte Befahren des Wirtschaftswegs zwischen Sirzenich und Trier via Gillenbachtal dauert nun schon einige Jahre. Immer wieder haben sich Anwohner (zu Recht) über die verbotene Nutzung beklagt, und es fanden Ortstermine mit Verkehrsbehörden aus Trier-Land, der Stadt Trier sowie mit der Polizei statt. Was hat das bisher gebracht: überhaupt nichts. Das Problem besteht weiter und die Situation ist unbefriedigend - für beide Seiten. Deshalb ist zu begrüßen, dass sich nun die Justiz dieses Falles annimmt, der komplexer ist als man auf den ersten Blick annehmen könnte. Wenn schon Kontrollen und Verbotsschilder nichts bringen, dann muss eine Schranke her, sagen die Anwohner. Aber da lauert schon das erste Problem: Es gibt nur wenige Stellen, wo eine Schranke nicht umfahren werden kann, und manche Passagen sind so steil, dass sie nicht infrage kommen. Ferner zeigt die Erfahrung, dass Schranken, für die viele Befugte (Landwirte, Waldarbeiter) einen Schlüssel haben, fast immer offen bleiben. Auch ist zu befürchten, dass die Barriere aus Frust über die Sperrung demoliert wird. Das Gericht wird abwägen müssen, ob die Belange Einzelner (es geht hier um die Bewohner von etwa zehn Häusern) eine so einschneidende Maßnahme wie die Vollsperrung eines Weges rechtfertigt. Das Urteil könnte wegweisend für andere Fälle werden. Man darf gespannt sein. a.follmann@volksfreund.de

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