Rohstoffe Ralinger denken über Klage nach

Ralingen · Vor dem Verwaltungsgericht Trier ist die Ortsgemeinde Ralingen mit ihrer Klage gegen den Rahmenbetriebsplan für das Gipsbergwerk Ralingen gescheitert. Die Richter vertraten die Auffassung, dass durch den vom Land Rheinland-Palz erlassen Plan keine sogenannten nachbarschützenden Vorschriften verletzt werden (der TV berichtete).

In seiner Sitzung am Dienstag, 12. Februar, um 19 Uhr im Gemeindehaus Wintersdorf wird der Ortsgemeinderat Ralingen nun entscheiden, wie es weitergeht. Dazu sagt Ortsbürgermeister Oswald Disch: „Es ist noch offen, ob wir es dabei belassen oder wir weiter klagen.“ Das Verwaltungsgericht Trier hat in seinem Urteil eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Koblenz zugelassen (9 K 2641/18.TR). Die entsprechende Frist zum Antrag läuft in wenigen Tagen aus.

Der Ralinger Ortsbürgermeister setzt auch nach dem Urteil der Trierer Richter weiter auf einen Kompromiss. Es habe sich gezeigt, dass pro Jahr nur auf rund einem Hektar Gestein abgebaut wird.

Deshalb hält er die im Rahmenbetriebsplan vorgesehene Abbaufläche von 180 Hektar weiterhin für viel zu groß.

Weniger Fläche reiche aus. Das wiederum könnte der Ortsgemeinde ermöglichen, Windräder errichten zu lassen. Der vom Landesamt für Geologie und Bergbau geforderte Plan verbietet nämlich die Windkraftnutzung auf Flächen, wo unter Tage Gestein gefördert werden soll.

Unabhängig vom Rechtsstreit möchte die Ortsgemeinde, dass zeitnah ein Vertrag über die Nutzung der Wirtschaftswege zwischen der Ortsgemeinde und dem Bergbaubetrieb geschlossen wird. Denn der Abtransport des Gips und Anhydritgesteins und der Transport von Bergversatz in den Schacht läuft über Wirtschaftswege, die im Besitz der Ortsgemeinde sind.

„Die 40 Tonnen schweren LKW fahren uns die Wege kaputt“, sagt Disch. Deshalb müsse beispielsweise geregelt werden, wer für entstanden Schäden zahlt.

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