Ralingen Ralingern ist das Abbaugebiet zu groß

Ralingen/Trier · Die Gemeinde Ralingen will Windräder bauen. Das verhindert eine Fläche, auf der Gips abgebaut werden soll. Nun muss das Gericht entscheiden.

Gipsbergbau und Windkraft vertragen sich nicht. Diese Auffassung vertritt das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz. Damit durchkreuzt die Behörde die Pläne der Ortsgemeinde Ralingen, die Windräder bauen will. Nun haben die Ralinger das Landesamt vor dem Verwaltungsgericht Trier verklagt, um die Erweiterungsgpläne für das dortige Gipsbergwerk zu kippen.

Konkret ist es in der mündlichen Verhandlung (Aktenzeichen 9 K 2641/18 TR) der neunten Kammer des Trierer Gerichts um die bergrechtliche Betriebsplanzulassung gegangen, die es der Gipsbergbau Engel GmbH erlauben soll, auch künftig den Horst-Peter-Stollen zu betreiben und dort Gips- und Anhydritgestein abzubauen. Die bisherigen Lagerstätten sind in absehbarer Zeit ausgebeutet. Deshalb soll das Gebiet erweitert werden, in dem unter Tage gearbeitet werden kann (der TV berichtete).

Martin Hauter, Rechtsanwalt der Ortsgemeinde, bezeichnet die Fläche als zu groß, die durch den Betriebsplan erfasst wird: 350 Hektar. Jährlich würden im Durchschnitt nur ein bis anderthalb Hektar abgebaut. „Das reicht für 200 Jahre“, sagt er und bezeichnet die bergrechtliche Betriebsplanzulassung als Vorratsplanung. Er ist der Auffassung, dass das Landesamt die Interessen der Ortsgemeinde, die innerhalb des Gebiets rund zehn Hektar Land besitzt, nicht genügend berücksichtigt hat. Es sei nicht zwischen den einzelnen Interessen abgewogen worden. In eine ähnliche Kerbe schlägt Ortsbürgermeister Oswald Disch. Er bekräftigt mehrfach, dass die Gemeinde nichts gegen das Bergwerk habe. Doch sei die für den Bergbau reservierte Fläche zu groß. „Es wäre kein Problem, wenn man die Fläche halbieren würde.“ Dann könnte das Bergwerk noch viele Jahre lang weiter arbeiten. Gleichzeitig könnten die Ralinger ihre Windräder bauen. „Und die sind in 30 Jahren auch wieder weg“, sagt Disch.

Sowohl das Landesamt als auch Curt M. Jeromin als Vertreter des Gipsunternehmens sehen das anders. Jeromin beispielsweise weist darauf hin, dass Gips ein Rohstoff ist, der wichtig für die Bauindustrie ist. „Ralingen ist die einzige Lagerstätte in Rheinland-Pfalz“, sagt der Jurist. 40 Prozent der Abbaufläche seien inzwischen im Besitz der Firma oder durch Pachtverträge abgesichert. Im Vergleich dazu sei die Fläche der Gemeinde sehr klein.

Thomas Steiner und sein Kollege Ansgar Wehinger weisen auf die Gefahren hin, die Windräder für das Bergwerk haben könnten. Wehinger spricht von tiefen Gründungen für das Fundament eines Windrads und starken Kräften, die von solch einer Anlage auf das Erdreich wirken würden. Eine große Gefahr beim Gipsabbau sei, dass Wasser in die Lagerstätte gelange. Das Volumen des dort lagernden Anhydritgesteins kann dann um mehr als 50 Prozent zunehmen.

Der Vorsitzende Richter Christoph Klages und seine Kollegen haben wie bei Verwaltungsstreitigkeiten üblich, noch kein Urteil gefällt. Gleichwohl hat Klages schon zu Beginn der Verhandlung klargemacht, das fraglich war, die Klage überhaupt anzunehmen. Das sei nur nach großzügiger Auslegung der Bestimmung möglich gewesen. Der Richter machte deutlich, dass es im Verfahren nicht darum gehen könne, ob die Gemeinde Windräder bauen darf oder nicht. Das Urteil wird den Verfahrensbeteiligten schriftlich zugestellt.

Auch die Verbandsgemeinde Trier-Land ist übrigens gegen die Größe des Abbaugebiets. Der Verbandsgemeinderat hatte das Gelände bei Ralingen teilweise als Windkraftfläche ausgewiesen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord verweigerte jedoch mit Hinweis auf den Gipsabbau die notwendige Zustimmung.

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