Justiz Raser-Unfall in der Ostallee - Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen versuchten Totschlags

Trier · Nach dem Unfall in der Trierer Ostallee, bei dem Ende Juli ein 21-jähriger Fußgänger lebensgefährlich verletzt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Trier nun Anklage gegen zwei 21 und 22 Jahre alte Männer aus Trier erhoben.

Raser-Unfall  in Trierer Ostallee: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Foto: TV/Andreas Sommer

Wie die Staatsanwaltschaft am Dienstagnachmittag mitteilte, sei der 21-jährige Trierer nach dem Stand der Ermittlungen hinreichend verdächtig, am Steuer des Unfallfahrzeugs gesessen zu haben. Gegen den 22-jährigen Mitangeschuldigten besteht der hinreichende Tatverdacht, nach der Tat zusammen mit dem 21-Jährigen dabei geholfen zu haben, die Ermittlung des Tatfahrzeugs und des Fahrers zu verhindern.

So lief aus Sicht der Staatsanwaltschaft die Tat wahrscheinlich ab: Am Abend des 31. Juli fuhr der 21-jährige Angeschuldigte in Begleitung eines Beifahrers mit einem  Audi A6 durch das Stadtgebiet von Trier. Das Fahrzeug war weder amtlich zugelassen noch haftpflichtversichert. Kurz nach 21 Uhr traf der 21-Jährige an der Ampelanlage Südallee in Höhe des Hallenbades auf den mit ihm befreundeten 22-jährigen Mitangeschuldigten, der in einem mit zwei Personen besetzten weißen Golf GTI unterwegs war.

Mit hoher Geschwindigkeit erfasst der GTI einen Fußgänger

Nachdem der 22-Jährige den Golf bei der anschließenden Durchfahrt durch die Unterführung in Richtung Ostallee in „Posermanier“ mit aufheulendem Motor und kurzen Beschleunigungs- und Bremsmanövern gelenkt hatte, beschleunigte der 21-Jährige seinen Audi ausgangs der Unterführung stark, überholte den weißen Golf und fuhr mit weit überhöhter Geschwindigkeit davon. Er passierte mit unverminderter Geschwindigkeit die Kreuzung der Ostallee zur Gartenfeldstraße und erfasste kurz vor der dortigen Aral-Tankstelle den 21-jährigen Fußgänger, der die Fahrbahn überquerte. Der Geschädigte wurde frontal vom Fahrzeug erfasst, durchschlug durch die Wucht des Aufpralls teilweise die Windschutzscheibe und kam im Bereich der Ausfahrt der Tankstelle zum liegen. Er erlitt lebensgefährliche schwerste Verletzungen am ganzen Körper und musste in einem Krankenhaus intensivmedizinisch behandelt werden.

Der 21-jährige Angeschuldigte flüchtete anschließend von der Unfallstelle, ohne sich um den Verletzten zu kümmern, und stellte seinen Wagen abgelegen in einer Kleingartenanlage im Stadtgebiet von Trier ab.

Der 22-jährige Mitangeschuldigte folgte ihm. Er ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hinreichend verdächtig, im Laufe der Nacht gemeinsam mit dem Unfallverursacher Maßnahmen getroffen zu haben, um ein Auffinden des Fahrzeugs zu verhindern und eine Unfallbeteiligung zu verschleiern. Motorhaube und Heckklappe des Unfallfahrzeugs wurden demontiert und das Fahrzeug mit Vlies abgedeckt. Es gelang den Angeschuldigten allerdings nicht mehr, die Gegenstände abzutransportieren, weil die Polizei das Fahrzeug in der Zwischenzeit entdeckt hatte.

Staatsanwaltschaft: Fahrer nahm tödlichen Ausgang in Kauf

Dem 21-jährigen Fahrer des dunklen Audi wirft die Anklage versuchten Totschlag, gefährliche Körperverletzung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Unfallflucht vor. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht angesichts seiner hochriskanten Fahrweise der hinreichende Verdacht, dass er ein tödliches Unfallgeschehen billigend in Kauf nahm und daher mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte. Anklage ist auch wegen des hinreichenden Tatverdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens erhoben worden. Wegen des Straftatbestands eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens nach § 315d des Strafgesetzbuchs macht sich nämlich nicht nur strafbar, wer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen zwischen mehreren Teilnehmern teilnimmt, sondern auch wer sich als (einzelner) Kraftfahrzeugführer „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.“

Gegen den 22-jährigen Mitangeschuldigten, dem nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen die Verursachung des Unfalls nicht zugerechnet werden kann, besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Tatverdacht der versuchten Strafvereitelung.

Die Anklage ist am Landgericht Trier erhoben worden. Beide Angeschuldigten befinden sich seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Trier. Das Landgericht Trier muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens  entscheiden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

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