Raubüberfall mit Spielzeugpistole: Angeklagte soll zum Psychiater

Trier · Der gestern gestartete Prozess um den Überfall auf die Aral-Tankstelle in der Ostallee vom Dezember 2013 ist unterbrochen. Das Landgericht will klären, ob die Psyche der 17 Jahre alten Angeklagten einer möglichen Haftstrafe gewachsen ist.

Trier. Blonde kurze Haare, ein ständig nach unten gerichteter Blick, dann ein schüchternes Lächeln, als Richter Albrecht Keimburg sagt: "Sie sind noch nicht verheiratet, oder? Mit 17 ist das ja schon möglich." Das Mädchen auf der Anklagebank schüttelt nur leicht den Kopf: Nein, ich bin nicht verheiratet.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Minderjährigen einen Überfall mit einer echt aussehenden Spielzeugpistole vor. "Mit dieser Waffe werden wir uns beschäftigen", kündigt Richter Keimburg an. Waffen können ein Strafmaß stark erhöhen, auch wenn sie nicht echt sind. Mit der Spielzeugpistole, der Nachbildung einer Walther P 99, soll die damals noch 16-Jährige im Dezember 2013 den Verkaufsraum der Araltankstelle in der Trierer Ostallee spätabends betreten haben. Ihr Komplize, ein 19-Jähriger aus Frankfurt, hat nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft draußen aufgepasst, dass niemand kommt. Er sitzt neben ihr auf der Anklagebank.
Das Mädchen habe die Waffe mit beiden Händen umfasst und damit auf die Brust der Mitarbeiterin gezielt, so steht es in der Anklageschrift. "Bist du bescheuert?", hat die Frau gefragt. Doch sie leistete keinen Widerstand und folgte der Aufforderung, die Kasse zu öffnen. Mit 600 Euro in einer Backwarentüte verließ die nicht maskierte Täterin die Tankstelle und flüchtete mit ihrem Komplizen. Die Waffe warfen sie unterwegs weg.
Die Mitarbeiterin der Tankstelle lieferte der Polizei eine präzise Personenbeschreibung. Diese weckte den Verdacht der Ermittler, es hier mit strafrechtlich bereits in Erscheinung getretenen alten Bekannten zu tun zu haben. Nur eine Stunde nach dem Überfall nahm die Polizei die beiden Angeklagten in einer Wohnung in Trier-West fest. Seitdem sitzen sie in Untersuchungshaft.
Bereits in ihrer Vernehmung durch die Polizei hat die 17-Jährige den Überfall gestanden. Die erste große Jugendkammer des Landgerichts Trier hat nur einen Prozesstag, den Mittwoch, angesetzt. Alles deutet auf einen schnellen Verlauf hin. Doch eine kurzfristige Mitteilung der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken ändert die Sachlage. Richter Keimburg kann die Verbindung zwischen dieser Anstalt und der Angeklagten zu diesem Zeitpunkt nicht näher erklären, die Vorstrafen der beiden Angeklagten waren noch kein Thema der Verhandlung oder des Protokolls. Der Vorsitzende trägt den Inhalt vor. "Der psychologische Dienst regt dringend die Einschaltung eines psychiatrischen Sachverständigen an, der sich mit der Angeklagten unterhalten soll. Es geht ihr nicht gut. Ihre Haftfähigkeit wird generell infrage gestellt."
Der Sachverständige soll dabei sein, wenn die 17-Jährige dem Gericht etwas über sich und - falls sie dazu bereit ist - den Tankstellenüberfall erzählt. Das Schöffengericht folgt der Anregung aus Zweibrücken, der Vorsitzende unterbricht die Verhandlung. Noch steht nicht fest, wann sie weitergeht.

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