Raumordnung: VG Schweich will keine Handschellen für Baugebiete

Schweich · Beim Raumordnungsplan, der den Verbandsgemeinden mit der Bitte um Stellungnahme bis Ende Mai zugegangen war, liegt die Verbandsgemeinde (VG) Schweich gut in der Zeit. In der jüngsten Ratssitzung wurden einige Ergänzungen angeregt.

Schweich. Als Musterschüler erweist sich die VG Schweich bei der Bewertung des Raumordnungsplanentwurfs. Weil sie zwei Büros beauftragt hatte, das umfangreiche Schriftstück auf die Bedürfnisse ihrer Gemeinden abzuklopfen, könnte sie die vorgegebene Frist bis Ende Mai einhalten. Da andere Verbandsgemeinden aber um Fristverlängerung baten, gibt es jetzt noch so viel Luft, dass die Gemeinden sich nochmals damit befassen können. Auf Vorschlag von Bürgermeisterin Christiane Horsch wird der VG-Rat Schweich in der konstituierenden Sitzung am 22. Juli endgültig über die Stellungnahmen der Gemeinden und den Entwurf abstimmen. Im Raumordnungsplan werden beispielsweise den Orten Schwerpunktfunktionen wie Wohnen, Landwirtschaft oder Erholung zugeordnet. Auch werden Vorrang- oder Ausschlussgebiete für bestimmte Nutzungen festgelegt - etwa für Solar- oder Windkraft.
Aufgrund der positiven Bevölkerungsprognose für den Kreis Trier-Saarburg (Zuwachs bis 2030 von 3,7 Prozent) möchte die VG Schweich mehr Freiraum bei der Ausweisung von Wohngebieten. Weiterhin wird die Planungsgemeinschaft Trier gebeten, folgende Änderungen vorzunehmen: Bekond soll in den grundzentralen Verbund Föhren/Hetzerath aufgenommen werden. In solchen Verbünden sind Gemeinden zusammengeschlossen, die eine Grundversorgung im Nahbereich wahrnehmen. Ferner soll Trittenheim dem Verflechtungsbereich des Grundzentrums Leiwen zugeordnet werden. Die Weinbaugemeinde Longen soll die besondere Funktion "Landwirtschaft" zugewiesen bekommen. Bei Kenn soll dieser Zusatz gestrichen werden, weil es wegen der vielen brach liegenden Weinberge keine klassische Weinbaugemeinde mehr ist. alf

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