Recht des Verbrauchers

TRIER. (mc) Die Universität Trier hat Jura-Professor Peter Bülow offiziell in den Ruhestand verabschiedet. Gewürdigt wurde Bülows Arbeit mit einer Vortragsreihe. Der Rechtswissenschaftler hat den Begriff des "Verbraucherprivatrechts" geprägt.

Ob beim Kauf eines Kühlschranks, der Finanzierung per Kredit oder gar anschließender Rückgabe wegen Nichtgefallens - in solchen Fällen kommt das so genannte "Verbraucherprivatrecht" ins Spiel. Geprägt hat diesen Begriff Peter Bülow, Rechtsprofessor der Universität Trier. "Darunter fällt etwa das Rückgaberecht für erworbene Produkte oder die Regelung von Haustürgeschäften", erläuterte er, ebenso wie Investmentgeschäfte, Teilnahme an einem Fernunterricht oder Kreditgeschäfte in Form von Ratenzahlungen oder Bankdarlehen. Die Welt des Rechts mit Begriffen wie "Verbrauchervertrag" und "Verbraucherdelikt" mag für manche unverständlich sein. Doch wer sich den promovierten Wissenschaftler Bülow als in einem "Elfenbeinturm" sitzend vorstellt, der irrt. "Das Recht ist ein Phänomen, das die Gesellschaft prägt", sagte Bülow, man müsse den "unmittelbaren Kontakt" zu den Menschen haben. Er kennt die Praxis aus seiner beruflichen Tätigkeit: Bülow hat als selbstständiger Rechtsanwalt und später als Fachanwalt am Oberlandesgericht Frankfurt gearbeitet, bevor er die wissenschaftliche Laufbahn mit Stationen in Darmstadt und Saarbrücken einschlug. Seit 1982 hat der Rechtsexperte den Trierer Uni-Lehrstuhl für "Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht mit Steuerrecht" inne, sein Standardwerk ist ein Kommentar zum Verbraucherkreditrecht - das bald in sechster Auflage erscheint. Mit der Vortragsveranstaltung hat der Fachbereich Rechtswissenschaften den 1941 in Berlin geborenen Wissenschaftler nun in den Ruhestand verabschiedet. 200 Zuhörer lauschten den Ausführungen von Thomas Pfeiffer (Uni Heidelberg), Ansgar Staudinger (Uni Bielefeld), Günther Hönn (Universität des Saarlandes) und Dieter Medicus (Uni München). Thema: "Entwicklungen im Verbraucherprivatrecht". Insbesondere Medicus sorgte mit seiner Präsenz und etlichen bildhaften Erklärungen für gute Laune.Nachfolger steht noch nicht fest

Ein Nachfolger steht noch nicht fest. Ebenso wie für manchen seiner Kollegen bedeutet aber auch der Ruhestand für Bülow nicht das Ende seiner Forschertätigkeit. Er werde bis September dieses Jahres noch in vollem Umfang arbeiten. Danach werde er Vorlesungen halten, sich an Prüfungen beteiligen und kleinere wissenschaftliche Arbeiten veröffentlichen. Der alleinerziehende Vater dreier Kinder ist Trier treu geblieben. Arbeitsangebote anderer Universitäten habe er abgelehnt. Die Gründe sind vielfältig, aber der ländliche Raum mag eine Rolle gespielt haben: "Ich gehe gerne wandern, und um Trier herum ist das schön zu machen."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort