Rechtsstreit entschieden

TRIER. (red) Der Rechtsstreit über die Bebauungspläne Petrisberg (Normenkontrolle BU 16, 18, 19 und Lärmschutz Aveler Tal) ist zu Gunsten der Stadt endgültig entschieden. Nach dem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz bereits im Januar einen zweiten Normenkontrollantrag der Bürgerinitiative "Lebenswertes Kürenz" mit dem Hinweis ablehnte, dass dem Petrisberg eine herausragende städtebauliche Bedeutung zukomme und das Lärmschutzkonzept für die Anwohner der Avelsbacher Straße ordnungsgemäß geheilt worden sei, wies das Bundesverwaltungsgericht nun die Beschwerde eines Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision zurück.

Der Rechtsstreit ist damit zu Gunsten der Stadt abgeschlossen worden.

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